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   BGBl. I 1961 S. 77   

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BGBl. I 1961 S. 77 (https://dejure.org/1961,12867)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 23.02.1961, Seite 77
  • Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts
  • vom 16.02.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Rechtsanwalts ... gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 148.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen 2. des Rechtsanwalts ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte ... - gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 150.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen.

    Die Bundesnotarordnung (BNotO) in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97) bestimmt in § 3 Abs. 1 und 2 über die Formen des Notariats:.

  • VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05

    Unzulässige Popularklage gegen die Aufnahme einer Bekanntmachung in die

    Seit der Neufassung der Reichsnotarordnung als Bundesnotarordnung durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl I S. 77; Bekanntmachung der Neufassung vom 24.2.1961, BGBl I S. 97, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.4.2009, BGBl I S. 696) ist die Notarkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Bayern bundesgesetzlich geregelt (§ 113 BNotO).

    Die am 8. Mai 1945 als Reichsrecht geltenden Bestimmungen des Notarrechts seien mit Inkrafttreten des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl I S. 77) außer Kraft getreten; das gelte auch für die strittige Bekanntmachung vom 18. April 1925.

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars;

    Das hauptberufliche Notariat erhielt wegen der klaren Trennung der grundlegend unterschiedlichen Tätigkeiten des Notars und des Rechtsanwalts gegenüber dem Anwaltsnotariat den Vorzug (vgl. schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses BTDrucks. 3/2128, S. 2).
  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 10/86

    Eignung - Notar - Bedürfnisprüfung

    Vor allem die Wartezeiten sind, wie bereits die Erfahrungen während der Geltung der RNotO ergeben haben (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Notarrechts - BT-Drucks. 3/219 S. 21), das Mittel, um die Notarbestellungen auf das durch die Bedürfnisse der Rechtspflege gebotene Maß zu beschränken (Seybold/Hornig, § 4 BNotO Rdn. 12).

    Sie ermöglichen es, durch einfach zu handhabende, schematisierte Beschränkungen, von denen alle Bewerber gleichmäßig betroffen werden, "die Bedürfnisfrage generell zu beantworten" (BT-Drucks. 3/219 S. 21).

  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Die Notarordnung ist am 6. September 1949 verkündet worden und war bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Maßnahmen auf den Gebieten des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77) gültig (BVerfGE 16, 6 [16]).
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Dieser Antrag ist vom Senat für Notarsachen des Oberlandesgerichts Celle als zulässiger und ordnungsmäßiger Antrag gemäß § 111 BNotO in Verbindung mit Art. 11 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl I 77) behandelt worden.
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60

    Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als

    11 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77) sieht lediglich eine Überleitung von im ersten oder zweiten Rechtszug anhängigen gerichtlichen Verfahren vor.
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 3/89

    Erneute Bestellung - Bestellung zum Notar - Entfernung aus dem Amt - Anwaltsnotar

    Diese Vorschrift stimmt mit § 70 Abs. 3 der Reichsnotarordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 36 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl I S. 77) überein.
  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    In der Amtlichen Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts, in welchem die in § 50 BNotO getroffene Regelung im Art. 1 Nr. 22 als § 38 behandelt ist, wurde demgemäß bei der Erörterung des Absatzes 3 dieser Vorschrift nur kurz bemerkt, daß der Absatz 3 keine sachlichen Änderungen gegenüber der Reichsnotarordnung enthalte (BT-Drucks. III/219 S. 25).
  • BGH, 15.04.1991 - NotZ 1/91

    Recht auf Bestellung zum Anwaltsnotar - Entscheidung über den Erlass einer

    In dem früher württembergischen Teil des Landes Baden-Württemberg war vor Inkrafttreten der Bundesnotarordnung am 1. April 1961 (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 - BGBl I 77) die Bestellung von Anwaltsnotaren zulässig.
  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62

    Wartezeit für die Bestellung als Notar

  • OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81

    Erlöschen eines Wiederkaufsrechts wegen Fristablaufs; Vertragliche Verlängerung

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 84/63

    Haftung eines deutschen Rechtsträgers auf Schadensausgleich nach

  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65

    Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 4/62

    Auswärtige Sprechtage eines Notars

  • BGH, 10.04.1961 - III ZR 32/60

    Amtshaftungsanspruch gegen die damalige Reichsrechtsanwaltskammer auf Grund einer

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