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   BGBl. I 1962 S. 398   

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BGBl. I 1962 S. 398 (https://dejure.org/1962,4956)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1962 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 16.06.1962, Seite 398
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Sechsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 04.06.1962

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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 05.10.1967 - VI C 27.67

    Anspruch eines Polizeikommissars und früheren Hauptmanns der preußischen

    Dies sei die 6. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen in der Fassung vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398 [403]) - 6. DV zum G 131 -.

    Im übrigen ist hier aber dieser Umstand für die Frage nach dem zur Anwendung kommenden Recht ohne wesentliche Bedeutung: Die Festsetzung des BDA des Klägers in seinem Rechtsverhältnis als in den Ruhestand getretener Major der Schutzpolizei erfolgt jedenfalls allein nach der Vorschrift des § 8 Abs. 5 der 6. DV zum G 131. Dabei ist es ohne Belang, ob die Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 279 [285]) oder vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398 [403]) angewendet wird, denn in der letzteren ist lediglich dem Satz 1 ein Halbsatz beigefügt worden, der einen Übertritt nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 in der Fassung des Gesetzes vom 30. März 1943 (RGBl. I S. 189) - RBesG - betrifft; ein solcher Übertritt aber ist für die hier zu entscheidende Frage unerheblich.

  • BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche

    Die Berücksichtigungsfähigkeit der Dienstzeit im Freiwilligen Arbeitsdienst ab 1. Juli 1934 ergäbe sich aus § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 der 1. DV zum G 131 in der Fassung vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398).

    Fassung des Art. V der Verordnung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 274), die, soweit hier von Bedeutung, rückwirkend ab 1. April 1951 in Kraft getreten sind (vgl. Art. VIII der genannten Verordnung) und unverändert bis zum 30. September 1961 gegolten haben (vgl. Art. V und VII der Verordnung vom 4. Juni 1962 [BGBl. I S. 398]).

  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Hieraus ist zuverlässig auf den Willen des Gesetzgebers zu schließen, daß nach § 116 a BBG berücksichtigungsfähige Studienzeiten im Rahmen des Beförderungsschnitts jedenfalls nicht zu berücksichtigen sind (vgl. jetzt auch § 3 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG i.d.F. vom 4. Juni 1962 [BGBl. I S. 398]).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 63.72

    Arbeitsdienst für die männliche Jugend - Erweiterte Auslegung trotz eindeutigen

    Der Anrechnung der im DFrAD verbrachten Zeit stehe nicht entgegen, daß VwV Nr. 4 Buchst. c zu § 55 G 131 (ebenso VwV Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e zu § 181 Abs. 6 BBG; vgl. auch § 7 der Ersten Verordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG in der Fassung vom 4. Juni 1962 [BGBl. I S. 398]) dies noch nicht vorsehe, sondern nur die Anrechnung der im Arbeitsdienst für die weibliche Jugend ab 1. April 1936 zurückgelegten Dienstzeit zulasse.
  • BVerwG, 30.11.1971 - VI C 7.68

    Anwendung des so genannten Beförderungsschnitts auf berufsmäßige Angehörige des

    Allerdings ist den Gerichten erster und zweiter Instanz in dieser Sache ebenso wie der Klägerin und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das eine entsprechende Auffassung in seinem inzwischen aufgehobenen Urteil vom 3. Juni 1960 - 2 A 74/59 - vertreten hat, sowie dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, das diese Auffassung gleichfalls in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 15. Juli 1966 - VI A 918/65 - vertreten hat, einzuräumen, daß der Wortlaut der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG sowohl in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO G 131 (F. 1955) - als auch in der vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398) - 1. DVO G 131 (F. 1962) - in der hier allein interessierenden Frage der entsprechenden Geltung des § 6 für die Anrechnung von Zeiten vor der Anstellung oder Wiederanstellung im berufsmäßigen Reichsarbeitsdienst (RAD) Anlaß zu Mißverständnissen geben kann.
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65

    Versorgung der aus dem Herkunftsland vertriebenen Volksdeutschen Berufssoldaten -

    Ferner übersieht sie vor allem, daß für die Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der dem Rechtsstand der Berufssoldaten zuzuordnenden früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Dienstgrad maßgeblich ist, wie sich eindeutig u.a. aus §§ 2 ff. der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG ergibt (vgl. Fassungen vom 10. Juni 1955 - BGBl. I S. 280 - und vom 4. Juni 1962 - BGBl. I S. 398 -).
  • BSG, 17.03.1967 - 11 RA 140/65
    Abs° 1 des Feststellungsgesetzes (vglo @ 1 Abs° 1 der V0) und im Verhältnis 1 z O"8O für die Berechnung der Einkünfte nach @ 16 Abs" 1 Nr° 1 des Feststellungsgesetzes oder nach 5 237 Abso 1 Nra 1 iVm 5 239 Abs" 1 des Lastenausgleichsgesetzes (vglo @ 1 Abs° 2 der VO)" Am ehesten vergleichbar ist noch die Regelung für die Berechnung der ruhegehalt&= fähigen Dienstbezüge ehemaliger Beamter aus Polen nach dem Gesetz zu Art° 131 GG" Diese Regelung sieht aber auch eine Umrechnung zum Kurs von 1 Zloty = 50 Deutsche Pfennig vor (vgl° @ 1 Ziff" 18 der 2° DurchführungsV0 zum Gesetz 131 vom 12° November 1951 idF vom 40 Juni 1962" BGBl I 398)" Daß dem Kläger mit dieser Umrechnung im Verhältnis 2 z 1 kein Unrecht geschehen ist, zeigt schließlich auch die Regelung, die durch 5 5 der 1° DurchführungsV0 zum FredeG vom 31° Juli 1954 (BGBl I 245) für die Gewährung von Steie gerungsbeträgeh vollständigem oder teilweisem Verlust bei.
  • BVerwG, 21.12.1962 - VI C 107.60

    Recht der von Art. 131 GG erfassten Berufssoldaten - Kumulative Anwendung von §

    Im übrigen sei die Sechste Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG - 6. DVO/G 131 - i.d.F. vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398) zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61

    Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des

    Unter Beförderung im Sinne des § 53 Abs. 1 G 131 ist nach § 2 Abs. 2 der gemäß der Ermächtigung in § 53 Abs. 7 G 131 ergangenen Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG in der Fassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) bei Berufssoldaten die Ernennung zu einem Dienstgrad mit höherem Endgrundgehalt (oder die Anstellung unter Ernennung zu einem Dienstgrad mit höherem Endgrundgehalt als dem der Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn) zu verstehen (vgl. jetzt auch die entsprechende Regelung in § 4 Abs. 2 der 1. DVO zum G 131 i.d.F. vom 4. Juni 1962, BGBl. I S. 398).
  • BVerwG, 06.03.1963 - VI C 101.60

    Begriff der "Versorgung nach den allgemeinen Vorschriften" im Sinne des § 181a

    Zugunsten des Klägers ist auch nichts aus dem von ihm ohne nähere Begründung angeführten § 1 der durch die Zweite Verordnung zur Änderung der 1., 2., 3., 4. und 6. DVO zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 4. Juni 1962 (BGBl. I S. 398, 403) geänderten 6. DVO zum Gesetz zu Art. 131 GG zu entnehmen.
  • BVerwG, 26.06.1969 - II C 27.66

    Antrag eines Beamten auf Besoldung gemäß einer anderen als der derzeit geltenden

  • BVerwG, 11.10.1962 - II C 146.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 74.61

    Streit um die Gewährung von Versorgungsbezügen eines beamteten Volljuristen -

  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

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