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   BGBl. I 1962 S. 429   

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BGBl. I 1962 S. 429 (https://dejure.org/1962,2905)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1962 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 30.06.1962, Seite 429
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung)
  • vom 26.06.1962

Verordnungstext

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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Diese Rechtsauffassung wurde durch die zu § 2 Abs. 10 Nr. 1 bis 4 BBauG ergangene Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (BGBl. I S. 429) - BauNVO - bestätigt.
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 14 B 12.193

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei der Erteilung einer Befreiung

    Nachdem der Verordnungsgeber vor dem Hintergrund, dass die Landesbauordnungen jedenfalls seinerzeit mit der Vollgeschosseigenschaft in verschiedenster Weise weitere baurechtliche Anforderungen verknüpft haben - vgl. an dieser Stelle nur beispielhaft Art. 6 Abs. 2 und 3, Art. 28 Abs. 2, 3 und 4, Art. 31 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, Art. 33 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, Art. 35 Abs. 4 Satz 1, Art. 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, Art. 39 Abs. 1 Satz 2, Abs. 8, Art. 58 Abs. 2, Art. 59 Abs. 6, Art. 61 Abs. 1, Abs. 3 BayBO vom 1.8.1962 (GVBl S. 179) - auf eine bundeseinheitliche Definition des Vollgeschosses in der Baunutzungsverordnung (v. 26.6.1962, BGBl I S. 429 und seither) verzichtet hat, handelt es sich sowohl bei "Geschoss" als auch bei "Vollgeschoss" nach wie vor um ursprünglich bauordnungsrechtliche Begriffe, auch wenn das "Vollgeschoss" über die Regeln zur Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung eine planungsrechtlich-städtebauliche Bedeutung erhält.
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO wurde durch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 26. Juni 1962 (BGBl I S. 429) geschaffen.
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