Gesetzgebung
   BGBl. I 1964 S. 353   

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BGBl. I 1964 S. 353 (https://dejure.org/1964,3534)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 20.06.1964, Seite 353
  • Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
  • vom 16.06.1964

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Dieser veränderten Sachlage hat der Gesetzgeber bei der Regelung der Gebäudeabsetzungen durch das Gesetz vom 16. Juni 1964 (BGBl I 1964, 353) Rechnung getragen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, Bundestags-Drucksache IV/2008 S. 5).
  • BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19

    Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG

    Die tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden wird gewöhnlich länger sein; davon geht auch der Gesetzgeber aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 474, unter II.2. mit Hinweis auf BTDrucks IV/2008, S. 4, 5).

    Jene Vereinfachung wird dadurch erreicht, dass der gesetzlich festgelegte AfA-Satz eine einfachere Handhabung ermöglicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; BTDrucks IV/2008, S. 5).

    Und die in der Regel zur Realität niedrigere Nutzungsdauer führt zu einer Verbesserung der Absetzungsmöglichkeiten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176, mit Hinweis auf BTDrucks IV/2008, S. 8, 10 rechte Spalte; s.a. aus der Literatur z.B. Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 456, m.w.N.).

  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Denn dort wird eine kurze Lebensdauer von Gebäuden angenommen, die schon ausweislich der amtlichen Begründung zu diesen Bestimmungen durch die tatsächlichen Verhältnisse nicht bestätigt wird (BTDrucks IV/2008 S. 4 und 5).
  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche

    Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden vom 16. Juni 1964 (BGBl I 1964, 353) vorgeschriebenen AfA-Sätze sind mit Wirkung vom 1. Januar 1965 an die Stelle der bisherigen AfA-Sätze getreten, sei dies zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen.

    Bei der Einkommensteuerveranlagung 1965 setzte das FA die AfA unter Berufung auf § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16. Juni 1964 (BGBl I 1964, 353) auf 2, 5 v. H. herab.

  • BFH, 03.07.1984 - IX R 45/84

    Keine Nachholung versehentlich unterlassener Afa nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG und

    In dieser Entscheidung ist unter Hinweis auf die Motive des Gesetzgebers weiter ausgeführt worden, daß sich auch durch das Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16. Juni 1964 (BGBl I 1964, 353, BStBl I 1964, 384) die Abschreibungsdauer über die fiktive Nutzungsdauer hinaus verlängern könne.
  • BFH, 07.06.1977 - VIII R 105/73

    Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem

    Der Gesetzgeber hat bewußt in Kauf genommen, daß sich auch nach der Neuregelung die Abschreibungsdauer über die fiktive Nutzungsdauer hinaus verlängern könnte (vgl. Bundestags-Drucksache IV/2008 S. 10 und IV/2191 S. 2), etwa beim Erwerb eines - teilweise - abgeschriebenen Gebäudes oder bei der Absetzung der Herstellungskosten von Gebäuden, welche vor Inkrafttreten der Vorschrift fertiggestellt und - teilweise - abgeschrieben waren.
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 30/02

    Restaurierung von als Denkmal geschützten Wandmalereien in einem Gutshaus

    Aus eigentumspolitischen Gründen ging es darum, vor allem kleinere Gebäude zu begünstigen (BTDrucks IV/2008).
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG

    a) Nachdem die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG zunächst für beliebig viele Objekte in Anspruch genommen werden konnten, sollte mit dem Gesetz zur Neuregelung der Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden vom 16. Juni 1964 (BGBl I 1964, 353, BStBl I 1964, 384) erreicht werden, der Abschreibungsvergünstigung den Charakter einer Maßnahme zur Förderung der Eigentumsbildung in privater Hand zu geben und eine unangemessene Inanspruchnahme des Steuervorteils zu verhindern (vgl. Bundestags [BT]-Drucksache IV/2008 S. 8 Buchst. b, cc).

    Dazu war ursprünglich eine Regelung beabsichtigt, nach der erhöhte Absetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 DM, bei Eheleuten von 500.000 DM, ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Objekt hätten vorgenommen werden können (vgl. BT-Drucksache IV/1892).

  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

    Dieses Ergebnis entspreche auch dem Sinn des Gesetzes, die Vermögensbildung in der Hand mittelständischer Einkommensbezieher zu fördern (Hinweis auf die Bundestags-Drucksache IV/2008).

    Aus der Bundestags-Drucksache IV/2008 lasse sich nicht herauslesen, daß der Gesetzgeber des Jahres 1964 die Begünstigung des Ersterwerbers erheblich über das Maß der Begünstigung des Bauherrn habe erweitern wollen.

  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 125/78

    AfA - Gebäude - Inland - Geltungsbereich

    § 7 b EStG i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16. Juni 1964 (BGBl I 1964, 353, BStBl I 1964, 384) gilt nur für im Inland belegene Gebäude.

    Zwar könne der Wortlaut des § 7 b EStG 1965 eine Ausdehnung der Vorschrift auf Auslandsobjekte nahelegen, weil in dieser Gesetzesfassung im Gegensatz zu der bis zum Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16. Juni 1964 - AfA-Neuregelungsgesetz 1964 - (BGBl I 1964, 353, BStBl I 1964, 384) maßgebenden Fassung eine Beschränkung auf Gebäude, die im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes errichtet wurden, fehle.

  • BFH, 07.03.1978 - VIII R 176/75

    Absetzung - Redaktionsversehen - Gleichheitsgrundsatz

  • FG Münster, 18.12.2009 - 10 K 3719/05

    Anschaffungskosten bei Schiffsfonds und AfA-Dauer eines Tankschiffs

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 97/88

    Erweiterung i. S. des § 7b Abs. 2 EStG setzt die Schaffung neuen, zusätzlichen

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 17/92

    Buchwert landschaftlicher Betriebsgebäude bei Wechsel der

  • BFH, 28.06.1977 - VIII R 115/73

    Degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht für Umbauten, sondern nur für

  • FG Hessen, 28.10.1999 - 13 K 851/99

    Streit i.R.d. Anspruches auf eine Steuerbegünstigung und steuerliche

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 171/71

    Aufwendungen - Küchenspüle - Eigenheim - Abschreibung - Anschaffungskosten -

  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 96/76

    Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG

  • BFH, 23.05.1980 - III R 117/78

    Gegenstandswert bei Streit um die Rechtmäßigkeit einer richterlichen

  • BFH, 27.07.1976 - VIII R 68/71

    Anwendung der Einschränkung - Vorschrift des EStG - Anwendbarkeit

  • BFH, 29.05.1973 - VIII R 66/69

    Eigengenutztes Einfamilienhaus - Ablauf der Steuervergünstigung - AfA -

  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 104/69

    Eigengenutzte Einfamilienhäuser - AfA - Herstellungskosten

  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 107/69

    Erhöhte Absetzungen - Kaufeigentumswohnung - Ferienaufenthalt -

  • BGH, 11.07.1968 - IX ZR 305/66

    Rechtsmittel

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