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   BGBl. I 1964 S. 529   

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BGBl. I 1964 S. 529 (https://dejure.org/1964,5466)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 31.07.1964, Seite 529
  • Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung)
  • vom 25.07.1964

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

    Das Berufungsgericht hat das Urteil der ersten Instanz geändert und die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: Die vom Kläger erstrebte Genehmigung als Sonderlandeplatz im Sinne von § 49 der Luftverkehrszulassungsordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370) - LuftVZO - richte sich nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes in seiner Fassung vom 25. Juli 1964 (BGBl. I S. 529) - LuftVG -.
  • VGH Bayern, 10.05.2011 - 8 ZB 10.2921

    Die Behörden der Bundeswehrverwaltung sind nach § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG für den

    Denn die Formulierung ist erst mit der Neufassung des § 30 Abs. 2 Satz 1 LuftVG durch das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 25. Juli 1964 (BGBl. I S. 529) und somit erst nach dem Inkrafttreten der mit § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG nahezu wortgleichen Vorgängervorschrift des § 18 Abs. 2 Satz 4 LuftVG in der Fassung des Gesetzes vom 5.12.1958 (BGBl. I S. 899) in das Luftverkehrsgesetz aufgenommen worden.
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