Gesetzgebung
   BGBl. I 1964 S. 611   

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https://dejure.org/1964,3810
BGBl. I 1964 S. 611 (https://dejure.org/1964,3810)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 12.08.1964, Seite 611
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
  • vom 06.08.1964

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.07.1969 - III ZR 216/66

    Kollision eines Motorschiffs mit einem Tankschleppkahn auf einer

    Wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, bezeichnet Abs. 2 des § 19 a WHG, eingefügt durch das zweite Änderungsgesetz zum WHG vom 6. August 1964 (BGBl I 611), Rohöle, Benzine, Diesel-Kraftstoffe und Heizöle, zu denen das Gasöl zu rechnen ist, als wassergefährdende Stoffe, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder sonst in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern.
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