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   BGBl. I 1965 S. 21   

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BGBl. I 1965 S. 21 (https://dejure.org/1965,4730)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 16.02.1965, Seite 21
  • Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung)
  • vom 19.01.1965

Verordnungstext

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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Die äußeren Grenzen solcher Gebiete ergeben sich ersichtlich aufgrund der andersfarbigen, meist mit den Buchgrundstücksgrenzen und an vielen Stellen mit den Straßenbegrenzungslinien übereinstimmenden Kennzeichnung angrenzender anderer Nutzungen; lediglich zur Verdeutlichung der Grenze eines WR-Gebiets wird an einigen Stellen im streitgegenständlichen Bebauungsplan zusätzlich - aber nicht notwendigerweise - das Planzeichen "Perlenschnur" gemäß Nr. 13.5 der bei Bekanntmachung des Bebauungsplans im Jahr 1975 geltenden Anlage zur Planzeichenverordnung vom 19. Januar 1965 (BGBl I S. 21 - PlanzV 1965) verwendet.
  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 9 CS 17.1987

    Festsetzung einer Bauweise im Bebauungsplan

    Für den hier maßgeblichen Bereich ist nach den insoweit unverändert gebliebenen Festsetzungen des Bebauungsplans die offene Bauweise mit der Maßgabe festgesetzt, "nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig" (Kleinbuchstabe "o" innerhalb eines Dreiecks, vgl. Nr. 3.1.1 der Anlage zur PlanZV vom 19.1.1965, BGBl I S. 21).

    Hier hat die Gemeinde für den maßgeblichen Bereich im Bebauungsplan durch zeichnerische und textliche Festsetzung die offene Bauweise nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1968 festgesetzt sowie geregelt, dass in diesem Bereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind (vgl. Planzeichen Nr. 3.1.1 des Anlage zur PlanZV 1965, BGBl I S. 21 und Nr. 2.3 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans).

  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 167/78

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

    Im Bebauungsplanentwurf war eine eingeschossige Bebauung dadurch zwingend vorgeschrieben, daß die mit der Ziffer I ausgedrückte Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze von einem Kreis (Symbol für "zwingend", vgl. Ziffer 2.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung vom 19. Januar 1965 - BGBl I S. 21 -) umgeben war.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1996 - 2 S 2730/95

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußberufung

    Für das Spielplatzgrundstück sei öffentliche Grünfläche festgesetzt und zusätzlich die Planzeichen Parkanlage und Spielplatz nach Nr. 9 der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts vom 19.1.1965 (BGBl. I, S. 21 - PlanzVO -) ausgewiesen.

    Dies gilt, wie die genannte Bestimmung verdeutlicht, auch für die weiteren Festsetzungen, wie sie in den Planzeichen Parkanlage und Spielplatz zum Ausdruck kommen (s. Nr. 9 der Anlage zur Planzeichen-VO v. 19.1.1965, BGBl. I S. 21).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 6 L 5342/95

    Nachbarklage; Wohngebiet; Baurecht; Baugenehmigung; Grenzbau

    Das dürfte sich entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts wohl nicht schon aus dem Symbol gemäß 3.1.1 der Planzeichenverordnung vom 19. Januar 1965 (BGBl. I S. 21) ergeben; denn diese sah nur ein gemeinsames Symbol für die Festsetzung vor, daß "nur Einzel- und (!) Doppelhäuser zulässig" seien.
  • OVG Hamburg, 17.09.2012 - 2 Bs 169/12

    Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für Generalkonsulat

    Noch die auf Grundlage des BBauG erlassene Planzeichenverordnung vom 19. Januar 1965 (BGBl. I S. 21) ließ in ihrer Anlage eine vergleichbare Ausweisung eines Wohngebiets in den festgesetzten Baufenstern mit umliegenden Grünflächenfestsetzungen zu, wenn die Grenze des Wohngebiets durch eine (rote) Linie gekennzeichnet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.1.2012, 2 Bf 183/11; Beschl. v. 6.7.2007, 2 Bs 97/07).
  • BVerwG, 12.09.1985 - 4 B 165.85

    Nichtzulassung einer Revision - Gebot der Konkretisierung eines Urteils - Verstoß

    Auch die maßgebliche Planzeichenverordnung vom 19. Januar 1965 (BGBl. I S. 21) - nunmehr in der Neufassung vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 833) - sah für Treppen als Zuwege keine Planzeichen vor.
  • VG Würzburg, 09.10.2014 - W 5 K 13.140

    Verpflichtungsklage; Schreinerei; reines Wohngebiet; Wirksamkeit des

    Der Bebauungsplan wurde vor dem Inkrafttreten der ersten Planzeichenverordnung vom 19. Januar 1965 (BGBl. I S. 21) erlassen.
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