Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 585   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6601
BGBl. I 1965 S. 585 (https://dejure.org/1965,6601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,6601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 08.07.1965, Seite 585
  • Zweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Zweites Vermögensbildungsgesetz - 2. VermBG)
  • vom 01.07.1965

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 16.06.1969 - VI C 133.67

    Ruhestandsbezüge eines Richters - Abschluss eines Bausparvertrages - Beendigung

    Der Kläger hatte, bevor er mit Wirkung vom 1. Mai 1966 als Richter des beklagten Landes in den Ruhestand versetzt wurde, am 31. Dezember 1965 einen Bausparvertrag abgeschlossen und schon vorher, am 18. November 1965, beim Oberlandesgerichtspräsidenten in K... beantragt, jährlich 312 DM seiner Bezüge durch Überweisung an die Bausparkasse nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz vom 1. Juli 1965 (BGBl. I S. 585) - 2. VermBG - vermögenswirksam anzulegen.

    Der Kläger gehört seit seiner Zurruhesetzung nicht mehr zu dem durch das Zweite Vermögensbildungsgesetz vom 1. Juli 1965 (BGBl. I S. 585) - 2. VermBG - begünstigten Personenkreis.

  • BFH, 23.10.1970 - VI R 286/67

    Pauschbesteuerung - Förderung der Vermögensbildung - Rücknahme eines Bescheids -

    Das FA kann einen Bescheid, durch den die Pauschbesteuerung nach § 10 des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 -- I. VermBG -- (BGBl I 1961, 909, BStBl I 1961, 680) genehmigt worden ist, nicht mit der Begründung zurücknehmen, daß die Leistungen nach dem rückwirkend in Kraft gesetzten Zweiten Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 1. Juli 1965 -- II. VermBG -- (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) keine begünstigten vermögenswirksamen Leistungen mehr sind.

    Nach der Verkündung des II. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) beantragte die GmbH die Erstattung dieser Beträge, weil wegen der Rückwirkung des II. VermBG unter gleichzeitiger Außerkraftsetzung des I. VermBG zum 1. April 1965 (§ 17 II. VermBG), die Steuerpflicht für vermögenswirksame Leistungen entfalle.

  • BFH, 01.08.1974 - IV R 120/70

    Arbeitgeber - Entrichtung - Vermögenswirksame Leistungen - Ermäßigung -

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des 2. VermBG i. d. F. vom 1. Juli 1965 (BGBl I S. 585) kann die vom Arbeitgeber zu entrichtende Einkommensteuer um 30 % der von ihm erbrachten vermögenswirksamen Leistungen ermäßigt werden, also nicht nur um 30 % des Betrages, der bei den Arbeitnehmern steuerfrei bleibt.
  • BFH, 19.12.1969 - VI R 155/67

    Vorstandsmitglieder - AG - Geschäftsführer einer GmbH - Steuervergünstigungen

    Vorstandsmitglieder von AG und Geschäftsführer von GmbH können die Steuervergünstigungen nach § 12 Abs. 1 des 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) nicht in Anspruch nehmen.

    Er beantragte bei der Einkommensteuerveranlagung 1965, einen Betrag von 312 DM, den er durch seine Arbeitgeberin vermögenswirksam hatte anlegen lassen, auf Grund des 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) nicht als steuerpflichtigen Arbeitslohn zu behandeln.

  • BFH, 28.02.1990 - I R 85/87

    Steuerermäßigung des § 14 des 3. VermBG im Gründungsjahr des Unternehmens

    § 14 Abs. 1 Satz 6 des 3. VermBG wurde aus § 14 Abs. 1 Satz 6 des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (2. VermBG) vom 1. Juli 1965 (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) übernommen.
  • BFH, 24.03.1972 - VI R 163/69

    Einkommensteuer-Veranlagung - Tarifermäßigung - Steuerermäßigung

    Der Kläger und Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger), ein Westberliner Unternehmer, hat für seine Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nach § 14 des 2. VermBG vom 1. Juli 1965, BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) erbracht.
  • BFH, 13.04.1978 - IV R 91/74

    Entscheidung über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen durch eine

    Streitig ist, ob in einem bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid für 1968 notwendige Feststellungen über die von der Klägerin erbrachten vermögenswirksamen Leistungen i. S. von § 14 des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes (2. VermBG) vom 1. Juli 1965 (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) unterblieben sind und diese Feststellungen gemäß § 216 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (AO) in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden können.
  • BFH, 27.09.1973 - IV R 86/70

    Tarifermäßigung - Steuerermäßigung

    Ihm stehen sowohl die Steuerpräferenz nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BHG i. d. F. vom 19. August 1964 (BGBl I 1964, 674, BStBl I 1964, 509), als auch die Steuerbegünstigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des 2. VermBG (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) zu.
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Durch Schreiben vom 24. November 1965, das am 17. Dezember 1965 bei dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Düsseldorf einging, beantragte er den Abschluß eines Vertrages über die Vermögenswirksame Anlage von 512 DM des ihm gewährten Unterhalts Zuschusses nach dem Zweiten Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 1. Juli 1965 (BGBl. I S. 585) - 2. VermBG -.
  • BFH, 28.02.1990 - I R 52/89

    Anspruch auf eine Einkommensteuerermäßigung

    § 14 Abs. 1 Satz 6 des 3. VermBG wurde aus § 14 Abs. 1 Satz 6 des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (2. VermBG) vom 1. Juli 1965 (BGBl I 1965, 585, BStBl I 1965, 346) übernommen.
  • BSG, 23.11.1971 - 2 RU 225/68

    Verletztengeld - Berechnungsgrundlagen - Regellohnermittlung - Einbeziehung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht