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   BGBl. I 1965 S. 1448   

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BGBl. I 1965 S. 1448 (https://dejure.org/1965,3445)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 29.09.1965, Seite 1448
  • Neufassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte und des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
  • vom 14.09.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Die Betrachtung reicht aus, denn die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse sind feste Monatsbeiträge (§ 12 GAL idF vom 14.12.1965 - BGBl I 1448 -, im folgenden: GAL 1965; geändert durch Art. 1 Nr. 13 Buchst b des 3. Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft - 3. Agrarsoziales Ergänzungsgesetz, 3. ASEG - vom 20.12.1985 - BGBl I 2475).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

    Zutreffend haben die Vorinstanzen das Altersgeld nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte - GAL - i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1448, mit späteren Änderungen) nicht als eine der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen im Sinne des § 55 Abs. 1 BeamtVG angesehen.
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs mangels Begründung von Anwartschaften auf

    Für die Landwirtschaft war durch das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte - GAL - vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063; in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1965, BGBl. I S. 1448) ein eigenständiges Alterssicherungssystem geschaffen worden.
  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

    Von 1962 bis 1978 war der Kläger Pflichtversicherter in der Alterskasse der Rheinischen Landwirtschaft (Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung vom 14. September 1965, BGBl. I S. 1448 - GAL).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

    Die Rentenversicherung der Landwirte ist dagegen durch das GAL idF der Bek vom 14. September 1965 (BGBl I 1448) in der Bundesrepublik als Sondersystem außerhalb der allgemeinen Rentenversicherung geregelt.
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 19/89

    Berücksichtigung von Pflichtbeiträgen nach dem GAL i.S. der §§ 1246 Abs. 2a ,

    Von Oktober 1957 bis Februar 1985 führte er durchgehend Pflichtbeiträge nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. September 1965 (BGBl I S. 1448) an die Beigeladene ab.
  • BSG, 10.08.1989 - 4 RLw 1/88

    § 4 Abs. 1 S. 4 GAL nicht verfassungswidrig

    Den Widerspruch des Klägers mit dem Antrag, die tatsächlich (bis März 1987) gezahlten 354 Beiträge zu berücksichtigen, wies sie zurück, weil nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) vom 14. September 1965 (BGBl I 1448) nur über 180 hinaus und vor Vollendung des 65. Lebensjahres entrichtete Beiträge leistungssteigernd berücksichtigt werden könnten (Widerspruchsbescheid vom 16. November 1987).
  • BSG, 30.09.1999 - B 10 LW 22/98 B

    Nutzungsüberlassungsvertrag "auf Dauer" ist eine schriftliche Vereinbarung der

    Die Beteiligten streiten über den Beginn des Altersgeldes nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte (GAL) idF der Bekanntmachung vom 14. September 1965 (BGBl I 1448), der ua davon abhängig ist, wann der Kläger sein landwirtschaftliches Unternehmen abgegeben hat (§ 2 Abs. 1 Buchst c, § 2 Abs. 3 GAL).
  • BVerwG, 17.10.1968 - V C 165.67

    Anrechnung von Altersgeld für Landwirte als Einkommen auf die Beihilfe zum

    Der Kläger bekämpft den Bescheid des Beklagten vom 5. Dezember 1966, mit dem das Altersgeld für Landwirte, das der Kläger nach dem Gesetz vom 27. Juli 1957 (ALwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1448) erhält, als Einkommen auf die Beihilfe zum Lebensunterhalt angerechnet wird, weil die Altershilfe als vergleichbarer sonstiger Versorgungsbezug nach § 267 Abs. 2 Ziff. 6 LAG behandelt werden müsse.
  • BSG, 02.04.1971 - 11 RLw 3/69

    Landwirte - Altershilferecht - Verjährte Beitragsforderung - Erfüllbarkeit

    Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte (AHNG) idF vom 14° September 1965 (BGBl I 1448), der den landwirtschaftlichen Unternehmern die Nachentrichtung von Beiträgen gestatte, soweit sie früher nicht beitragspflichtig waren, beeinflusse die Entscheidung nicht, weil der Kläger bereits im Oktober 1957 beitragspflichtig gewesen sei,.
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 43/89
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