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   BGBl. I 1967 S. 617   

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BGBl. I 1967 S. 617 (https://dejure.org/1967,6148)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1967 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 06.07.1967, Seite 617
  • Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch (Durchführungsgesetz EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch)
  • vom 30.06.1967

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Die Verordnung vom 17. Juni 1969 ist auf § 7 Ziff. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide u. a. vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617 - DurchfG-EWG-Getreide) gestützt.
  • BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72

    Frage der Amtspflichtverletzung bei negativer Entscheidung über

    Vielmehr bedurfte es zur Umsetzung der Entscheidung vom 8. Mai 1969 in innerstaatliches Recht nach § 7 Nr. 2 des Durchführungs GEWG (Getreide) vom 30. Juni 1967 (BGBl I 617) einer Rechtsverordnung (vgl. das bereits erwähnte Senatsurteil in BGHZ 63, 319, 323 zu dem vergleichbaren § 9 Abs. 2 des DurchführungsG zu VO Nr. 19/62/EWG (Getreide) m. Anm. Dagtoglou in JZ 1975, 444; Scheuing a.a.O. S. 148; offen gelassen vom BVerwG in DÖV 1975, 169, 170).
  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

    An die Stelle der Verordnung Nr. 19 trat mit Wirkung vom 1. Juli 1967 die Verordnung Nr. 120/67 EWG des Rates vom 13. Juni 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (ABlEurGem. 5.2269/67), zu deren Durchführung in der Bundesrepublik das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617) erging.
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 49.71

    Prüfung der Ermächtigungen zum Erlaß rückwirkender Verordnungen

    Das Berufungsgericht meint allerdings weiter, aus § 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch - Durchführungsgesetz EWG Getreide - vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617) ergebe sich, daß es zur Ausnutzung der der Bundesrepublik Deutschland erteilten Ermächtigung einer Rechtsverordnung bedurft habe.
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 81.72

    Intervention französischen Getreides - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Das Berufungsgericht meint allerdings weiter, aus § 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch - Durchführungsgesetz EWG Getreide - vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617) ergebe sich, daß es zur Ausnutzung der der Bundesrepublik Deutschland erteilten Ermächtigung einer Rechtsverordnung bedurft habe.
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 63.72

    Intervention gegen den Vertrieb französischen Weizens - Intervention in den

    Das Berufungsgericht meint allerdings weiter, aus § 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch - Durchführungsgesetz EWG Getreide - vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617) ergebe sich, daß es zur Ausnutzung der der Bundesrepublik Deutschland erteilten Ermächtigung einer Rechtsverordnung bedurft habe.
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72

    Übergangsvergütung Getreide - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    § 7 Abs. 1 Satz 2 der genannten Verordnung ist durch die Ermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch (Durchführungsgesetz EWG) vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 30. Juli 1968 (BGBl. I S. 874) ausreichend gedeckt.
  • BVerwG, 12.06.1980 - 3 C 121.79

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht in Streitigkeiten über

    Im Entwurf der Bundesregierung zum MOG (BT-Drucks. VI/2553 B. 34) wird zu § 29 MOG lediglich darauf verwiesen, daß die Regelung weitgehend dem § 8 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch vom 30. Juni 1967 (BGBl. I S. 617) entspreche.
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