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   BGBl. I 1968 S. 1419   

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BGBl. I 1968 S. 1419 (https://dejure.org/1968,3946)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 97, ausgegeben am 28.12.1968, Seite 1419
  • Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz)
  • vom 23.12.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Die gegenteilige Annahme des Berufungsgerichts stützt sich darauf, daß nach § 3 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 des zur Zeit der Genehmigungserteilung geltenden Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968 - AltölG 1968 - (BGBl. I S. 1419) i.V.m. § 4 der Durchführungsverordnung zum Altölgesetz vom 21. Januar 1969 (BGBl. I S. 89) Altöl, nämlich mineralisches Altöl, bis zu 10 % Fremdstoffe enthalten durfte.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 14.97

    Zuschußgewährung nach dem Altölgesetz; Begriff des Altöls; Merkmal des

    § 3 Abs. 2 des Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968 (BGBl I S. 1419) habe mineralölhaltige Rückstände aus Lager-, Betriebs- und Transportbehältern ausdrücklich neben gebrauchten Mineralölen und gebrauchten flüssigen Mineralölprodukten als Altöle definiert.

    In § 3 Abs. 2 der ursprünglichen Fassung des Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968 (BGBl I S. 1419) hatte er die Altöle noch definiert als "gebrauchte Mineralöle und gebrauchte flüssige Mineralölprodukte, ferner mineralölhaltige Rückstände aus Lager-, Betriebs- und Transportbehältern".

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Das Verwaltungsgericht stützt diesen Zinsanspruch auf eine entsprechende Anwendung der §§ 236 Abs. 1, 238 der Abgabenordnung (AO) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613) und meint, die hier in Frage stehenden Zuschüsse gemäß § 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz - AltölG) vom 23. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1419) seien wirtschaftliche Subventionen und hätten Ähnlichkeit mit der Investitionszulage, für die § 5 Abs. 5 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) eine entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung vorsehe.
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 A 1.98

    Sicherstellung der Bilgenölentsorgung; Altöl; Bilgenöl; Abfallentsorgung;

    Ab 1. Juli 1969 übernahm das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft zwei Drittel der ungedeckten Kosten der BEG aus dem Rückstellungsfonds zur Sicherung der Altölbeseitigung, der durch das Altölgesetz vom 23. Dezember 1968 (BGBl I S. 1419) gebildet worden war.
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

    Damit dienten die fraglichen Zuschüsse der Förderung einer umweltverträglichen Beseitigung von bestimmten Altölen durch die Unterstützung eines leistungsfähigen Netzes von mit dieser Aufgabe betrauten Betrieben (Begründung zur Erstfassung des Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968, BGBl I 1419 in BT-Drucks V/3075 S 4; vgl ferner BVerwG DÖV 1979, 679; NVwZ 1986, 554), nicht aber der von § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG aF vorausgesetzten Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit von Betrieben, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
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