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   BGBl. I 1968 S. 601   

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BGBl. I 1968 S. 601 (https://dejure.org/1968,4251)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 12.06.1968, Seite 601
  • Bundes-Apothekerordnung
  • vom 05.06.1968

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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 54.82

    Pharmazeutische Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfungssystem

    Die Ermächtigungsnorm des § 5 der Bundes-Apothekerordnung - BApO - vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601) entspreche allerdings den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Die Prüfungsbestimmungen der AppOAp über den Ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung haben ihre gesetzliche Grundlage - außer in § 14 Abs. 3 Satz 2 - in § 5 der Bundes-Apothekerordnung - BApO - vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 95.82

    Voraussetzungen zur Berufung auf eine Prüfungsunfähigkeit durch Nebenwirkungen -

    § 5 der Bundes-Apothekerordnung - BApO - vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601) genüge als Ermächtigungsgrundlage für die in der Approbationsordnung für Apotheker - AppOAp - vom 23. August 1971 (BGBl. I S. 1377) geregelte pharmazeutische Prüfung nicht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Die Prüfungsbestimmungen der AppOAp über den Ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung haben ihre gesetzliche Grundlage - außer in § 14 Abs. 3 Satz 2 - in § 5 der Bundes-Apothekerordnung - BApO - vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601).

  • BFH, 26.05.1977 - V R 95/76

    Keine Steuerfreiheit für die Lieferung von Arzneien durch ärztliche Hausapotheke

    Der Betrieb einer Apotheke bedarf einer behördlichen Erlaubnis, die im Regelfall nur einem approbierten Apotheker erteilt wird (§ 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968, BGBl I 1968, 601).
  • BFH, 28.08.1968 - III R 15/67

    Verpachtung eines Gewerbebetriebes - Geschäftswert - Verpachtung einer Apotheke -

    Es ist zwar richtig, daß für die Regelung des § 9 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ApG, die durch die Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968 (BGBl I 1968, 601) nicht geändert worden ist, sozialpolitische und familiäre Erwägungen maßgebend waren.
  • BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 242/75

    Schadensersatz infolge Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsverbot

    Da die Klägerin nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApothG) vom 20. August 1960 (BGBl I 697) in der Fassung des § 15 der Bundesapothekerordnung vom 5. Juni 1968 (BGBl I 601) und des Art. 24 1.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1989 - 9 S 1978/88

    Prüfungsrecht: Zweiter Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

    Die Bestimmungen der Approbationsordnung für Apotheker über den Zweiten Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung haben ihre gesetzliche Grundlage -- außer in § 14 Abs. 3 S. 2 -- in § 5 der Bundes-Apothekerordnung -- BAO -- vom 5.06.1968 (BGBl. I S. 601).
  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 63/72

    Gültigkeit der Wahl zur Vertreterversammlung - Zulässigkeit einer eingereichte

    Anders als der Arzt, der jedenfalls seit der Reichsärzteordnung vom Jahre 1935 kein Gewerbe, sondern einen grundsätzlich an die Person gebundenen und deshalb (BSG 8, 256, 260) "seiner Natur nach freien Beruf" ausübt (§ 1 Abs. 2 der Bundesärzteordnung idF vom 4. Februar 1970, BGBl I 237), betreibt der Apotheker trotz Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (§ 1 der Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968, BGBl I 601) nach wie vor ein - nicht in diesem Sinne personengebundenes - Gewerbe (vgl. Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 12. Aufl., § 6 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.03.1970 - I C 63.66

    Rücknahme einer Pächtererlaubnis für eine Apotheke - Vergleichbarkeit einer

    Nach dieser Vorschrift ist die "nach Absatz 2 erteilte Erlaubnis" zurückzunehmen (in der jetzt gültigen, auf § 15 Nr. 6 der Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968 [BGBl. I S. 601] beruhenden Fassung der Vorschrift: zu widerrufen), wenn eine der nach § 9 Abs. 1 ApG erforderlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Verpachtung einer Apotheke weggefallen ist.
  • BVerwG, 23.03.1973 - I B 99.72

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Approbation als Apotheker

    Nachdem dieses Urteil Rechtskraft erlangt hatte (20. Februar 1969), hat das Innenministerium des beklagten Landes auf Grund des § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601) - BApO - die Approbation des Klägers als Apotheker wegen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte widerrufen.
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