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   BGBl. I 1968 S. 776   

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BGBl. I 1968 S. 776 (https://dejure.org/1968,3215)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.07.1968, Seite 776
  • Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
  • vom 09.07.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89

    Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats

    Der Beklagte ist gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9. Juli 1968 (BGBl. I, S. 776) eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98

    Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des

    Im Fall des Klägers handelt es sich um § 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 1986, BGBl I S. 879, und § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSG vom 9. Juli 1968, BGBl I S. 776, in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 13. Juni 1986, BGBl I S. 873.
  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 21.78

    Versagung der Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstausnahme für Helfer im

    Abweichend von dem genannten Grundsatz beginnt jedoch für einen Zivildienstpflichtigen (Wehrpflichtigen), der als Helfer im Katastrophenschutz nicht zum Zivildienst (Wehrdienst) herangezogen worden ist, die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 ZDG (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG) erst mit dem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 14 ZDG (§ 13 a WPflG in der Fassung vom 8. Dezember 1972 [BGBl. I S. 2277] mit hier einschlägiger Änderung durch das Gesetz vom 25. Juni 1973 [BGBl. I S. 669], § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes - KatSG - in der Fassung vom 9. Juli 1968 [BGBl. I S. 776]) zu laufen.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68

    Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der

    Der Widerspruch wurde zurückgewiesen mit der Begründung, der Kläger falle weder unter § 13 a des Wehrpflichtgesetzes - WpflG - in der Fassung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 390), noch könne er sich auf § 8 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes - KatSchG - vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) berufen, weil es bisher an der dort vorgesehenen ministeriellen Vereinbarung fehle.
  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 41.79

    Fehlen der erforderlichen Zustimmung der für den Katastrophenschutz zuständigen

    Das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes ist in der für die hier einschlägigen Vorschriften seither nicht geänderten Fassung vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) anzuwenden.
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70

    Zustimmung der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der Zustellung des

    Der Widerspruch wurde zurückgewiesen mit der Begründung, es fehle an den Voraussetzungen sowohl von § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes - KatSchG - vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) wie auch, an denen von § 13 a WpflG.
  • LSG Bayern, 21.08.2002 - L 17 U 287/01

    Anspruch auf Anerkennung von lebensgefährlichen Brandverletzungen als

    Hinzu kommt, dass vom Bund unentgeltlich Büroräume zur Verfügung gestellt wurden laut Überlassungsvertrag des Bundesvermögensamtes Berlin vom 16.03.1992 und die GZS finanzielle Zuwendungen über den BVS, einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben sich nach dem KatSG vom 09.07.1968 BGBl I 776 richteten, laut Zuwendungsbescheid vom 24.03.1993 erhielt.
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 58.70

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Zustimmung der zuständigen Behörde

    Der Widerspruch wurde zurückgewiesen mit der Begründung, es fehle an den Voraussetzungen sowohl von § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes - KatSchG - vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) wie auch an denen von § 13 a WpflG.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1980 - X 1016/79
    Der Zulässigkeit der Berufung (s § 124 Abs. 1 VwGO) steht § 34 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) nicht entgegen; obwohl die Wehrdienstausnahme der Tätigkeit im Katastrophenschutz nicht nur in § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9. Juli 1968 (BGBl I S 776), sondern auch seit neuerer Zeit im Wehrpflichtgesetz geregelt ist (§ 13a WPflG), wird der Streit um den Widerruf einer behördlichen Zustimmung zu einer derartigen Tätigkeit nicht zur Wehrpflichtsache iS des § 32 WPflG (s BVerwG, Urt v 14.11.1979 - 8 C 15.79 - Hahnenfeld, Wehrpflichtgesetz, Bem 38 zu § 13a).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1973 - IV 214/73
    Der Antragsteller war also nach diesen Unterlagen in der Öffentlichkeit als politischer Wortführer einer Gruppe aufgetreten, die dazu aufgerufen hat, den Regierenden deutlich zu machen, daß man sich diesen entsprechend dem Grundgesetz ergehenden Gesetzen nicht beugen werde, diese Gesetze also nicht als für sich verbindlich ansehen werde, und zwar unabhängig davon, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben oder nicht (vgl. hierzu die sog. Notstandsgesetze vom 09.07.1968, BGBl. I S. 776 bis 787).
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