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   BGBl. I 1968 S. 806   

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BGBl. I 1968 S. 806 (https://dejure.org/1968,5625)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 18.07.1968, Seite 806
  • Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (20. ÄndG LAG)
  • vom 15.07.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 09.07.1974 - I C 29.68

    Rechtmäßigkeit einer Treuhänderbestellung - Vermögen der Zentralkasse

    Damit stelle die nach § 4 des 3. UEG angeordnete Treuhandschaft die erste Stufe eines enteignungsgleichen Eingriffs dar, der sich in dem entschädigungslosen Übergang von 50 % der am 31. Dezember 1944 unterhaltenen Spareinlagen auf den Ausgleichsfonds gemäß § 5 des Währungsausgleichsgesetzes in der Fassung des Zwanzigsten Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) und schließlich in dem Übergang des nach Befriedigung der Gläubiger eventuell noch vorhandenen Restvermögens auf den Bund auf Grund eines Abwicklungsgesetzes fortsetze und vollende.

    In dieser Hinsicht ist zu der Auffassung der Klägerin, sie habe auf Grund der §§ 82, 85, 87 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in der bis zum Erlaß des Zwanzigsten Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz geltenden Fassung vom 23. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1882) - BVFG a.F. - (auch) wegen ihrer gegenüber dem Ausgleichsfonds bestehenden Verbindlichkeiten nicht in Anspruch genommen werden dürfen, und es stelle eine Eigentumsverletzung dar, wenn sie nunmehr wegen dieser Verbindlichkeiten auf Grund des § 87 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b BVFG in der Fassung des Zwanzigsten Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) und der insoweit unveränderten Fassung vom 3. September 1971 (BGBl. I S. 1565) - BVFG n.F. - uneingeschränkt in Anspruch genommen werden dürfe, folgendes zu bemerken:.

    Diese Vermögenswerte sind nach ihrem Sinn und Zweck in die Abwicklung einzubeziehen, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Einleger der sudetendeutschen Kreditinstitute zur Abgeltung vertreibungsbedingter Verluste an ihren Sparguthaben schon vor der Abwicklung der sudetendeutschen Kreditgenossenschaften und Volksbanken nach Maßgabe des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener in den Fassungen vom 27. März 1952 (BGBl. I S. 213) und vom 1. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2059) sowie des Gesetzes vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) aus öffentlichen Mitteln entschädigt worden waren.

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13 mit weiteren Nachweisen) setzt § 18 BVFG in der Fassung, die er durch das 20. ÄndGLAG vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) erhalten hat, voraus, daß der Ausweisinhaber den Ausweis zu Unrecht erhalten hat, weil die Voraussetzungen für seine Ausstellung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vorgelegen haben.
  • BVerwG, 27.09.1979 - 3 C 61.77

    Verzinsung einer Hauptentschädigung - Ruhen eines Verfahrens

    Die Regierungsvorlage zum 20. ÄndG LAG (BT-Drucks. V/2192) hatte noch keine Ruhensregelungen enthalten.

    Im schriftlichen Bericht des 7. Ausschusses (BT-Drucks. V/2900) ist zu § 1 Nr. 8 (§ 234 LAG) des geänderten Entwurfs eines 20. ÄndG LAG auf die Übernahme der vorgesehenen Vorschriften aus § 57 des Regierungsentwurfs zum Reparationsschädengesetz hingewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 11.12.1969 - III C 152.67

    Maßgeblichkeit des Beginns des Kalenderjahres des Schadenseintrittes -

    Nachdem das Zwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (20. ÄndG LAG) vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) die §§ 21 und 45 des Feststellungsgesetzes geändert hatte, hat die Beklagte auf Grund dieser Änderung mit Gesamtbescheid (2. Änderungsbescheid) vom 26. Februar 1969 den Schaden mit insgesamt 39.759,90 RM festgestellt.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts über die Behandlung der Forderungen gegen das Reich und der Materiallager entsprechen nicht dem jetzt geltenden § 21 Abs. 1 FG in der Fassung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (20. ÄndG LAG) vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806).

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.74

    Verlassen des Vertreibungsgebiets - Vertriebene - Weiterreise ins Bundesgebiet

    Schließlich ergibt sich diese Auslegung aus der Anpassung der Regelung an die entsprechende Regelung in § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - und ihren späteren Ergänzungen, die Ausgangspunkt für die hier einschlägige Vorschrift war (Schriftlicher Bericht des Ausschlusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes [BTDrucks. V/2900 zu § 6 Nrn. 1 und 4]).

    Daß die Regelung diese Bedeutung hat, folgt aus ihrer Entstehungsgeschichte, nach der Verzögerungen, die in § 230 Abs. 2 Satz 2 LAG vorgesehen sind, wie Erkrankung, Festhaltung in der DDR oder nicht rechtzeitige Aushändigung der Reisepapiere, mit umfaßt werden sollten (Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes [BRDrucks. 294/67 zu § 5 Nr. 1]; a.a.O. BTDrucks. V/2900 zu § 6 Nrn. 1 und 4).

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

    Dieser Fassung liegt die hier maßgebende Fassung des § 18 BVFG zugrunde, die diese Vorschrift durch das Zwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) erhalten hat.
  • BGH, 07.07.1971 - I ZB 1/70

    Unzulässig werden eines in der Durchführung befindlichen Vertragshilfeverfahrens

    Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut, aber auch dem Zweck der Neuregelung (vgl. BT-Drucksache V/2192 S 21/22).

    In der Begründung zu § 87 Abs. 1 Nr. 5 BVFG ist ausgeführt (BT-Drucks. V/2192 S. 21):.

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72

    Rechtsmittel

    Durch § 6 Nr. 2 des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - 20. ÄndGLAG - vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) wurde das Wort "tatsächlichen" vor dem Wort "Voraussetzungen" gestrichen.
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

    Allerdings ist das Berufungsgericht von seinem rechtlichen Ansatz her zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen: Die Einziehung des Vertriebenenausweises, nämlich die Rücknahme des der Ausweiserteilung zugrunde liegenden statusfeststellenden Verwaltungsakts, die nach § 18 BVFG zwingend vorgeschrieben ist, setzt nach dieser den Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze grundsätzlich vorgehenden Vorschrift in der Fassung, die sie durch das 20. ÄndGLAG vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) erhalten hat, voraus, daß der Ausweisinhaber den Ausweis zu Unrecht erhalten hat, weil die Voraussetzungen für seine Ausstellung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vorgelegen haben, und der Einziehung Vertrauensschutz nicht entgegensteht (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139; Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 204.72

    Rechtsmittel

    Auszugehen ist von § 18 des Bundesvertriebenengesetzes - BVFG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 1971 (BGBl. I S. 1565), der die durch § 6 Nr. 2 des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (20. ÄndGLAG) vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) geänderte Fassung des § 18 BVFG zugrunde liegt.
  • BVerwG, 15.06.1970 - V C 26.69

    Begriff der "Kinder" - Einbeziehung allein der Abkömmlinge des ersten Grades -

  • BVerwG, 12.02.1969 - V C 133.66

    Gewährung von Unterhaltshilfe - Erforderlichkeit der Einholung eines

  • BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64

    Abwehrrecht des Staatsbürgers aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 64.74

    Nichtstichtagsvertriebener - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzungen

  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 60.73

    Verhältnis von Rücknahme und Einziehung eines zu Unrecht ausgestellten

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 41.69

    Unterhaltshilfe (Kriegsschadenrente) auf Zeit nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • BGH, 01.06.1970 - II ZB 4/69

    Streit um die Eintragung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung einer

  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 99.70

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

  • BVerwG, 04.08.1970 - III C 122.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Ermittlung des

  • BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei Rechtsänderung nach

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67

    Voraussetzungen der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 18.11.1971 - III C 146.68
  • BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67

    Anspruch auf Ausgleich kriegsbedingter Schäden

  • BVerwG, 23.04.1969 - III B 84.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung einer nach

  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 154.66

    Neuberechnung von Unterhaltshilfe und Selbstständigenzuschlag nach dem

  • BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70

    Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 114.68

    Erstattung von für die Beschaffung einer Prothese aufgewendeten Kosten - Prothese

  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 190.66

    Gewährung von Unterhaltshilfe - Voraussetzungen für die Gewährung der Erhöhung

  • BFH, 03.12.1971 - III R 127/68

    Erlaßverfahren - Schuldner der HGA-Leistungen - Ehegatte - Hauptverdiener der

  • BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1968 - V B 114.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 10.09.1970 - V B 19.68

    Ausgestaltung der Zulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 17.10.1968 - V C 145.66

    Antrag auf Gewährung eines Selbstständigenzuschlages - Tätigkeit als Angestellter

  • VGH Hessen, 19.02.1969 - II OE 49/68
  • BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 116.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 52.70

    Anspruch eines Empfängers von Unterhaltshilfe auf Krankenversorgung als

  • BVerwG, 12.01.1971 - III B 129.70

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kosten - Auslegung -

  • BVerwG, 06.11.1968 - V C 58.64

    Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Ausschließung von sog.

  • BVerwG, 21.05.1969 - III C 2.68

    Gewährung von Entschädigungsrente an den überlebenden Ehegatten unter

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