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   BGBl. I 1969 S. 105   

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BGBl. I 1969 S. 105 (https://dejure.org/1969,7947)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 14.02.1969, Seite 105
  • Gesetz zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG)
  • vom 12.02.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Die vorbehaltene gesetzliche Regelung für die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 AKG genannten Schäden wurde durch das Gesetz zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) vom 12. Februar 1969 (BGBl. I S. 105) getroffen.
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Er trat als Gesetz zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) vom 12. Februar 1969 (BGBl. I S. 105) rückwirkend am 1. Januar 1969 in Kraft.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung der genannten Kommentatoren auch nicht daraus herleiten, daß eine im Zusammenhang mit dem Erlaß des Reparationsschädengesetzes zunächst beabsichtigte Verankerung der sog. Schutzmachttheorie (vgl. dazu Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG 5 C 504.56 - BVerwGE 5, 239) in einem § 1 Abs. 5 BVFG (vgl. BT-Drucks. V/3662 S. 31) fallengelassen wurde, weil Bedenken dahin gehend geäußert worden waren, die Wortfassung der geplanten Vorschrift könne bei ihrer Anwendung auf einen Aussiedler dahin mißverstanden werden, daß dieser die gegen ihn unmittelbar getroffenen Vertreibungsmaßnahmen im Einzelfall nachweisen müsse (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestags, 5. WP, Stenogr. Berichte Bd. 68 S. 11386, 11387, 11412).
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