Gesetzgebung
   BGBl. I 1969 S. 1200   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,7265
BGBl. I 1969 S. 1200 (https://dejure.org/1969,7265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,7265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 78, ausgegeben am 20.08.1969, Seite 1200
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten
  • vom 12.08.1969

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98

    Privatschulförderung

    Für die Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten ergibt sich dies schon aus dem gesetzlich fixierten Berufsbild und den hierzu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, welche auch die privaten Berufsschulen zu beachten haben (vgl. PharmTA-Gesetz vom 18.03.1968, BGBl. I S. 228, neu bekanntgem. am 23.09.1997, BGBl. I S. 2349, sowie PharmTA-APrO vom 12.08.1969, BGBl. I S. 1200, bzw. heute vom 23.09.1997, BGBl. I S. 2352).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1993 - 7 S 340/93

    Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Neigungswandel - Abbruch eines

    (2.1.) Das von der Klägerin ab März 1985 an der Naturwissenschaftlichen Akademie in Isny absolvierte Vorsemester, das kein Bestandteil der in § 7 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten vom 18.3.1968 (BGBl. I S. 228) i.d.F. vom 18.2.1986 (BGBl. I S. 265) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 12.8.1969 (BGBl. I S. 1200) auf insgesamt zweieinhalb Jahre festgesetzten berufsbildenden Ausbildung ist und nur für die Ausbildung notwendige naturwissenschaftliche Grundbegriffe klärt (vgl. AV vom 4.11.1992; VG As. 51), besitzt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, allgemeinbildenden, jedoch keinen berufsbildenden Charakter.
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 178/95
    Der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten wurde bereits durch das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten - PTA-Gesetz - vom 18. März 1968 (BGBl I S. 228) geschaffen, die Ausbildung durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 12. August 1969 (BGBl I S. 1200) näher geregelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.12.1993 - 7 S 975/93

    Berücksichtigung von Elterneinkommen bei der Ausbildungsförderung nach BAföG -

    Das ergibt sich aus dem Ausbildungsstättenverzeichnis des Landes Baden-Württemberg, Teil I S. 39 (Stand 26.4.1991), i.V. mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 der Dritten Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Ausbildungsstätten für Heilhilfsberufe vom 7.12.1989 (BGBl I S. 2170) und § 7 des Gesetzes über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistenten vom 18.3.1968 (BGBl I S. 228) i.d.F. vom 18.2.1986 (BGBl I S. 265) sowie § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 12.8.1969 (BGBl I S. 1200).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht