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   BGBl. I 1969 S. 1317   

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BGBl. I 1969 S. 1317 (https://dejure.org/1969,6901)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 83, ausgegeben am 27.08.1969, Seite 1317
  • Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
  • vom 25.08.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung

    Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317) :.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Nach § 1 Abs. 1 und 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl I S. 1317), geändert durch Gesetz vom 26. April 1985 (BGBl I S. 710) ist die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Die Einordnung eines Dienstverhältnisses als Arbeitsverhältnis hat erhebliche rechtliche Folgen: Sie führt zur Anwendung besonderer, weit über die Schutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hinausgehender Bestimmungen über den Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz - KSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 [BGBl. I S. 1317], zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. April 1978 [BGBl. I S. 550]), des Tarifvertragsrechts (vgl. insbesondere das Tarifvertragsgesetz - TVG - in der Fassung vom 25. August 1969 [BGBl. I S. 1323], geändert durch das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 [BGBl. I S. 2879]), des Betriebsverfassungsrechts oder - bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern - des Personalvertretungsrechts und schließlich des Arbeitsschutzrechts.
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 90/17

    Massenentlassungsanzeige - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317) :.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Die Kündigung muss auf bestimmte, nachprüfbare und sozial zu würdigende Gründe gestützt werden (§ 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes - KSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 <BGBl I S. 1317>, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 26. März 2008 <BGBl I S. 444>).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    So können angestellte Vertreter als Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in der Fassung vom 25. August 1969 (BGBl I S. 1317) - KSchG -, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes vom 5. Juli 1976 (BGBl I S. 1769), in Anspruch nehmen und danach gegen eine Kündigung vorgehen, indem sie dartun, daß sie sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 KSchG).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    Der zweite Halbsatz des § 7 KSchG wurde durch das Kündigungsschutzgesetz 1969 (BGBl. I S. 1317) angefügt, wodurch die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im Fall einer Änderungskündigung in Übereinstimmung mit der bis dahin ergangenen Rechtsprechung klargestellt werden sollte.
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Es gilt seit der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317) mit seinem geänderten § 13 nicht mehr die Regel des § 11 Abs. 2 Satz 1 KSchG a.F., wonach eine unwirksame fristlose Kündigung im Zweifel nicht als Kündigung für den nächsten zulässigen Kündigungszeitpunkt anzusehen war.
  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

    Zur Abwendung einer vom Kläger angedrohten Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vom 25. August 1969 (BGBl I 1969, 1317) traf die GmbH mit ihm am 25. September 1971 eine Vereinbarung.
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    a) Seit der Neufassung des KSchG vom 25 August 1969 (BGBl. I S. 1317) spricht keine Vermutung mehr gegen die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung [zu B II der Gründe]).
  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • BFH, 13.10.1978 - VI R 91/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79

    Betriebsrat - Massenentlassung - Stellungnahme - Entscheidung des

  • VG Würzburg, 11.04.2013 - W 3 K 12.645

    Grundsätzlich keine inhaltliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung

  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 17 Sa 1192/03

    Endgültiges Erlöschen des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei einem

  • ArbG Reutlingen, 03.05.1991 - 4 (2) Ca 85/91

    Kleinbetriebe; Kündigungsschutz; Frauendiskriminierung

  • BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 462/87

    Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung - Ermittlung des

  • BFH, 06.10.1978 - VI R 157/76

    Abfindung - Kündigung - Steuerfreiheit der Abfindung - Kündigungsfrist

  • BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 463/87

    Zulässigkeit der Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Kündigung in eine

  • BFH, 01.04.1977 - VI R 132/75

    Vergleich - Vereinbarung von Abfindungen - Entlassung aus Dienstverhältnis -

  • BSG, 21.03.1978 - 12 RAr 6/77

    Kündigungsschutz - Einmalige Leistung - Zustimmung zur Massenentlassung

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 37/73

    Unfreiwilliges Ausscheiden - Arbeitnehmer - Außerordentliche Entschädigung -

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 55/78

    Kündigungsschutz - Ermittlung der Beschäftigten - Anzahl der regelmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.1975 - 5 A 3/74

    Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen vorwerfbarer Nichterfüllung

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