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   BGBl. I 1969 S. 1733   

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BGBl. I 1969 S. 1733 (https://dejure.org/1969,3298)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 101, ausgegeben am 25.09.1969, Seite 1733
  • Preisauszeichnungsverordnung (Verordnung PR Nr. 1/69)
  • vom 18.09.1969

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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Sachdienliche Kalkulationsunterlagen außerhalb der Buchführung sind z.B. vorhandene Preisverzeichnisse; Kioskinhaber sind verpflichtet, Verzeichnisse mit den angebotenen Speisen und Getränken auszuhängen (§ 4 Abs. 3 der Preisauszeichnungs-Verordnung in der in den Streitjahren maßgebenden Fassung vom 18. September 1969, BGBl I 1969, 1733).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Die Preisangabenverordnung verfolgt demgemäß wie ihre Vorgängerinnen, die Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl. I S. 1733) und die Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 (BGBl. I S. 461) das Ziel, die Position des Verbrauchers durch Gewährleistung eines optimalen Preisvergleichs zu stärken und damit zugleich eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren der marktwirtschaftlichen Ordnung zu erfüllen (vgl. Abschn. A der Begründung zur Verordnung zur Regelung der Preisangaben, BAnz. 1985 S. 3730, abgedr. bei Gimbel/Boest, Die neue Preisangabenverordnung, S. 75).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    1. Das Preisauszeichnungsrecht, das im wesentlichen auf der Verordnung über Preisauszeichnung vom 16. November 1940 (RGBl I 1535) beruhte, wurde durch die Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl I 1733) neu geregelt.
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Das Berufungsgericht führt aus, die Beklagte verstoße in ihrem Geschäftsbetrieb gegen § 2 Abs. 1, 3 Ziff. 1 der Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl I 1733) und damit zugleich gegen § 1 UWG.
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Das Berufungsgericht führt aus, der Beklagte habe mit der von der Klägerin beanstandeten Werbeanzeige gegen § 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 der Preisauszeichnungsverordnung vom 18. August 1969 (BGBl I 1733) verstoßen, weil er die für die Boote zu zahlenden Preise in unzulässiger Weise aufgegliedert und nicht den vom Käufer zu zahlenden Endpreis angegeben habe.
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