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   BGBl. I 1969 S. 181   

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BGBl. I 1969 S. 181 (https://dejure.org/1969,4708)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 07.03.1969, Seite 181
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
  • vom 27.02.1969

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69

    Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von

    Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher vom 1. Februar 1961 (BGBl. I S. 58) in der Fassung vom 27. Februar 1969 (BGBl. I S. 181) - PfandlV - sind die Beauftragten der zuständigen Behörden befugt, zum Zweck der Überwachung in den Geschäftsbetrieb eines gewerblichen Pfandleihers Einsicht zu nehmen.
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