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   BGBl. I 1969 S. 2117   

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BGBl. I 1969 S. 2117 (https://dejure.org/1969,8302)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 122, ausgegeben am 26.11.1969, Seite 2117
  • Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • vom 14.11.1969

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Benutzung ist unter anderem die Einhaltung der sogenannten Sicherheitsmindesthöhe gemäß § 6 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2118).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Zu den zur Durchführung des Luftverkehrsgesetzes erlassenen Vorschriften im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 LuftVG gehört auch die Luftverkehrsordnung vom 10. August 1963 (BGBl. I S. 652) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juli 1993 (BGBl. I S. 278 ).
  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82

    Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs oder der öffentlichen Sicherheit oder

    Nach dem hier einschlägigen § 16 Abs. 5 Satz 1 der Luftverkehrsordnung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117) - LuftVO - dürften Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren in einer Entfernung von weniger als 1, 5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden.

    Rechtsgrundlage dafür und für die nunmehr vom Kläger begehrte Verlängerung der Erlaubnis ist § 16 Abs. 5 Satz 1 der Luftverkehrsverordnung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117) - LuftVO - in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 18 und § 32 Abs. 1 Nr. 8 des Luftverkehrsgesetzes vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) - LuftVG -.

  • VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1

    Luftverkehrsrecht: Planfeststellungsverfahren Flughafen München II

    Die FMG lehnt sich in ihren Untersuchungen an die in § 6 Abs. 1 der Luftverkehrsordnung (i.d.F. vom IM.11.1969, BGBl I S. 2118 - LuftVO) -festgelegte Sicherheitsmindesthöhe von 300 m an.
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00

    Gefährdung des Luftverkehrs ; Pflichtwidrigkeit des Luftfahrzeugführers ;

    Als solche Normen - erforderlich sind formelle Gesetze oder Rechtsverordnungen, Verwaltungs- oder allg. Unfallverhütungsvorschriften genügen nicht - kommen vorliegend sowohl Bestimmungen der Luftverkehrsordnung vom 14.11.1969 (BGBl. I, Seite 2118) als auch der Luftbetriebsordnung vom 04.03.1970 (BGBl. I, Seite 262 ff.) in Betracht (vgl. LK-König, StGB, 11. Auflage 2000, § 315 a Rn. 26 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 25. Auflage 1997, § 315 a Rn.5 ff.; Schmid NZV 1988, 125 ff. 128).
  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze

    Der Beklagte habe den Antrag des Klägers auf der Grundlage des § 16 der Luftverkehrsordnung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117) - LuftVO - in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8 LuftVG zu prüfen.
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 101/94

    Flugbenzin - Hubschrauber - Mineralölsteuer

    Sie ist im Besitz einer Luftverkehrsgenehmigung nach § 20 Abs. 1 S. 1 LuftVG, wobei es nach Auffassung des Senats nicht darauf ankommt, ob die streitgegenständlichen Flüge im luftverkehrsrechtlichen Sinne --abgesehen von dem Erfordernis einer besonderen Genehmigung nach § 7 Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung (BGBl I 1969, 2118)-von der Genehmigung nach S. 1 oder von derjenigen nach S. 2 des § 20 Abs. 1 LuftVG erfaßt werden, da das Merkmal der "Beförderung" mineralölsteuerrechtlich eigenständig zu prüfen ist.
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 73/76

    Einstellung des Betriebs eines Flughafens wegen Lärmbeeinträchtigungen von

    Im Fall der Gültigkeit des Zustimmungsgesetzes ist der Hauptantrag des Klägers zu 1 gegen alle Beklagten Insoweit abzuweisen, als dieser Antrag auf Unterlassung von Beeinträchtigungen gerichtet ist, die durch Landeanflüge über sein Grundstück in Höhen zwischen Mindestflughöhe i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 i.V.m. § 36 Luftverkehrsordnung i.d.F. vom 14. November 1969 (BGBl I S. 2117 - LuftVO) - obere Höhe - und der Höhe entstehen, die dem mit einem Gleitwinkel von 3 Grad eingerichteten Leitstrahl über seinem Grundstück entspricht (etwa 213 m) - untere Höhe -.
  • BVerwG, 04.06.1986 - 4 B 94.86

    Möbelmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO

    Der Aufstieg von Flugmodellen unter einem Gesamtgewicht von 5 kg unterliegt nach § 16 Abs. 5 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117) keiner luftrechtlichen Erlaubnis.
  • BGH, 09.07.1991 - VI ZR 373/90

    Pflicht des Piloten vor dem Start eines Sportflugzeugs

    Nach § 3 Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117) hat der Luftfahrzeugführer beim Start die aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen und sich gemäß § 3 a Abs. 1 LuftVO schon bei der Vorbereitung des Flugs mit allen Unterlagen und Informationen vertraut zu machen, die für die sichere Durchführung des Flugs von Bedeutung sind.
  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im

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