Gesetzgebung
BGBl. I 1969 S. 292 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 16.04.1969, Seite 292
- Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1970)
- vom 14.04.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91
Volkszählung - Einwohnerzahl einer Gemeinde - NATO Streitkräfte
Eine der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 2 VZG 1950 entsprechende Regelung enthalten die späteren Volkszählungsgesetze vom 13. April 1961 (BGBl. I S. 437 - VZG 1961) und 14. April 1969 (BGBl. I S. 292 - VZG 1970) zwar nicht mehr. - BSG, 23.07.1970 - 4 RJ 497/67
Teilzeitarbeitskräfte - Vorhandene Arbeitsplätze - Arbeitsmarktlage - …
quellen auszuschöpfen (@ 105 des Sozialgerichtsgesetzes)o Der Große Senat gibt in seinen Beschlüssen Hinweise, wie die für maßgebend erachteten Verhältniszahlen zu ermitteln sind° Er Verweist u"ao auf statistische Untersuchungsergebnisse° Dazu nimmt er auf Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes (gg } und 6) Bezug, die es der Bundesanstalt für Arbeit(BA) zur Aufgabe machen, ..4- die erforderlichen statistischen Erhebungen durchzuführen° Zugleich teilt der Große Senat mit, daß die BA zur Zeit noch nicht über unmittelbar verwertbare Unterlagen verfüge, daß aber das Statistische Bundesamt Material besitze, welches nach Aufbereitung den nötigen Aufschluß gäbe° Das LSG wird zu überlegen haben, auf welchem Wege es" solange Anfragen an die Arbeitsverwaltung über die Verhältnisse in der Vergangenheit wenig Erfolg versprechen, die vorhandenen - wohl aus Volks-" Berufs- und Arbeitsstättenzählungen (vgl° Volkszählungsgesetz 1970 vom 14" April 1969, BGBl I 292) gewonnenen - Befunde nutzbar machen oder wie sonst es die bestehenden Informationslückcn schließen kann° Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vermag die Repräsentativstatistik der Bevölke- und des Erwerbslcbens (Gesetz.