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   BGBl. I 1969 S. 305   

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BGBl. I 1969 S. 305 (https://dejure.org/1969,4721)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 22.04.1969, Seite 305
  • Gesetz über die Ausprägung einer Olympiamünze
  • vom 18.04.1969

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 135/82

    Begriff der Münzen im Rahmen der Hausratversicherung

    Nach dem Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen (vom 8.7.1950, BGBl. I 323, geändert 1963 BGBl. I 55; vgl. weiter das Gesetz über die Ausprägung von Olympia-Münzen vom 18.4.1969, BGBl. I, 305) sind Scheidemünzen gemäß § 2 nur "nach Maßgabe des § 3" gesetzliche Zahlungsmittel.
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