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   BGBl. I 1969 S. 313   

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BGBl. I 1969 S. 313 (https://dejure.org/1969,6152)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 30.04.1969, Seite 313
  • Neufassung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)
  • vom 22.04.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Die Berufung der Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem auf die mündliche Verhandlung vom 22. April 1977 ergangenen Urteil zurück gewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen: "Dienst" im Sinne des § 73 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der hier noch anzuwenden den Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1181) - BBG a.F. - in Verbindung mit § 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313, berichtigt S. 429) - SG a.F. - sei die bestehende regelmäßige Arbeitszeit und die durch zwingende Dienstverhältnisse geforderte Mehrarbeitszeit.

    § 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der hier noch anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313, berichtigt S. 429) - SG a.F. - in Verbindung mit § 73 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (BGBl. I S. 1181) - BBG a.F. - begründet den Verlust der Dienstbezüge für die Zeit vom 23. Januar bis zum 19. November 1973 nicht.

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Der Beschwerdeführer habe deshalb seine Gehorsamspflicht als Soldat nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten ( Soldatengesetz ) - heute in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313) - vorsätzlich verletzt, weil er noch vor diesem - auch vom Bundesgerichtshof (Beschluß vom 21. Mai 1968, NJW 1968 S. 1636) als maßgebend erachteten - Zeitpunkt seine prinzipielle Gewissensentscheidung, künftig jeden Dienst in der Bundeswehr zu verweigern, in dem Bewußtsein verwirklicht habe, sich dadurch auch einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Bestrafung auszusetzen.
  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entlassungsverfügung ist nach der Vorschrift des § 55 Abs. 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 3969 (BGBl. I S. 313) - SG - zu beurteilen, wonach ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden kann, wenn er seine Dienstpflichten verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 21/13 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    In den oben genannten Entscheidungen vom 11.2.1976 (7 RAr 158/74 - BSGE 41, 177 = SozR 4100 § 118 Nr. 2) und vom 31.8.1976 (7 RAr 113/75 - SozSich 1976, 345 und Juris) hatte der 7. Senat des BSG ausdrücklich offen gelassen, ob eine der gesetzlichen Altersrente vergleichbare öffentlich-rechtliche Leistung mit der Folge des Ruhens des Alg-Anspruchs auch bei den Strahlflugzeugführern anzunehmen sei, die bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter von 41 Jahren (soweit sie wehrfliegerverwendungsunfähig waren, bei Vollendung des 40. Lebensjahrs, § 45 Abs. 2 Nr. 3 SoldatenG in der damals geltenden Fassung vom 22.4.1969 <BGBl I S 313> - wortgleich jetzt § 45 Abs. 2 Nr. 6 SoldatenG) in der Regel nur ein Ruhegehalt von 55 vH "erdient" haben konnten (unter Hinweis auf den Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses zum Entwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des SoldatenG - BT-Drucks V/3731 Anm 3).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    § 59 Abs. 1 des Soldatengesetzes (i.d.F. vom 22. April 1969 [BGBl. I S. 313]) - SG - bestimme nur, daß u.a. für Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei, ohne etwa eine dem § 126 Abs. 3 BERG entsprechende Regelung zu treffen, wonach u.a. für alle Klagen der Beamten aus dem Beamtenverhältnis, einschließlich der Leistungs- und Feststellungsklagen, die Vorschriften des 8. Abschnitts der VwGO gälten, d.h. ein Vorverfahren erforderlich sei.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Rechte und Pflichten der Soldaten während ihrer Dienstzeit sind in den §§ 6 - 36 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten ( Soldatengesetz ) - im folgenden: SG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 - BGBl. I S. 313 - geregelt.
  • BVerwG, 14.08.1978 - 2 B 8.78

    Dienstunfähigkeit - Beamtenrecht

    Der Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne von § 55 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313, 429) - SG - ist derselbe wie der Begriff der Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht (Begründung zu § 50 Abs. 2 und zu § 39 Abs. 2 des Regierungsentwurfs eines Soldatengesetzes - BT-Drucks. II/1700 - und Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung zu § 50 Abs. 2 und zu § 39 des Regierungsentwurfs - BT-Drucks. II/2140 - vgl. auch das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 -).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

    Diese Vorschrift gilt unverändert auch in der jetzt gültigen Fassung dieses Gesetzes vorn 22. April 1969 (BGBl. I S. 313).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Sanitätsoffiziers bei der Landeszahnärztekammer -

    Er ist Soldat im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz), jetzt in der Fassung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313) - SG -, nach dem sich seine Rechte und Pflichten bestimmen.
  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 87.68

    Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger für den Bereitschaftsfall und

    Damit wird die weitere Frage aufgeworfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Einberufung eines Wehrpflichtigen mit einem Dienstgrad zulässig ist, der ihm nicht nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des Soldatengesetzes (jetzt geltend in der Fassung vom 22. April 1969 [BGBl. I S. 313]) verliehen worden ist oder als einem Angehörigen der früheren Wehrmacht nach Maßgabe der §§ 36 Abs. 3 und 37 WpflG zusteht.
  • BVerwG, 17.07.1972 - VI B 4.72
  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 5 L 4480/96

    Versorgungsbezüge, Berücksichtigung bestimmter Zeiten; Dienstzeit,

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 108/75

    Schadensersatz wegen falscher Anwendung von Prüfungsbestimmungen -

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