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   BGBl. I 1969 S. 927   

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BGBl. I 1969 S. 927 (https://dejure.org/1969,7260)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 26.07.1969, Seite 927
  • Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG)
  • vom 22.07.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Den Widerspruch der Klägerin wies der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein im wesentlichen aus folgenden Gründen zurück: Die Prostitution sei keine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927).

    Die Klägerin kann auch nicht die aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927), dessen hier maßgebende Bestimmungen von den Änderungsgesetzen vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 948) und vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 113) unberührt geblieben sind, für sich beanspruchen.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Entgegen der Meinung des Klägers steht die Berücksichtigung des Gedankens der Abschreckung anderer bei Ausweisung eines EWG-Ausländers nicht in Widerspruch zu § 12 des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927) - AufenthG/BWG -.
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auf den Kläger findet außerdem das Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927) Anwendung.
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Danach liegt ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund in diesem Zusammenhang jedenfalls dann nicht vor, wenn auch ein Angehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, der aufgrund des Gemeinschaftsrechts und des zu seiner Durchführung ergangenen Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Aufenthaltsgesetz/EWG - AufenthG/EWG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927), jetzt geltend i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116) - Freizügigkeit genießt, nicht aus Anlaß eine entsprechenden Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung ausgewiesen werden dürfte (vgl. § 12 AufenthG/EWG).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auch die den Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927) in der Fassung vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 948) gewährte Freizügigkeit schränkt den Anwendungsbereich des Gesetzes ein.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00

    Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer;

    Der Umstand, dass es sich bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG/EWG, der für Unionsbürger Freizügigkeit auch zum Zwecke der Berufsausbildung vermittelt, der amtlichen Begründung (BTDrucks 5/4125 vom 23. April 1969, S. 9) zufolge um eine das Recht der Gemeinschaftsangehörigen erweiternde nationale Sonderregelung handeln soll, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung (so aber Benassi, InfAuslR 1998, 473 ).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Gemäß § 12 Abs. 1 AufenthG/EWG in der hier maßgeblichen ursprünglichen Fassung vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927) durfte der Kläger nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder dann, wenn seine Anwesenheit sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, ausgewiesen werden.
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 77.77

    Abschiebung eines Ausländers

    29. Oktober 1976 im wesentlichen aus folgenden Gründen zurück: Die Klägerin erfülle die Ausweisungstatbestände des § 10 Abs. 1 Nrn. 4 und 8 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) - AuslG -, Das Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927) finde auf sie keine Anwendung.

    Die Klägerin kann auch nicht die aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927), dessen hier maßgebende Bestimmungen von den Änderungsgesetzen vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 948) und vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 113) unberührt geblieben sind, für sich beanspruchen.

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 44.77

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

    Den Widerspruch der Klägerin wies der Innenminister des Landes ... durch Bescheid vom 12. November 1974 im wesentlichen aus folgenden Gründen zurück: Die Prostitution sei keine selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927).

    Die Klägerin kann auch nicht die aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927), dessen hier maßgebende Bestimmungen von den Änderungsgesetzen vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 948) und 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 113) unberührt geblieben sind, für sich beanspruchen.

  • BVerwG, 15.07.1980 - I C 40.74

    Abschiebung eines Ausländers - Ausweisung mangels Vorliegens einer

    Die Klägerin falle nicht unter das Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927).

    Die Klägerin kann auch nicht die aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 927), dessen hier maßgebende Bestimmungen von den Änderungsgesetzen vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 948) und 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 113) unberührt geblieben sind, für sich beanspruchen.

  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 16.09.1976 - I C 3.73

    Ausweisung eines Belgiers auf Grund dessen strafrechtlicher Verurteilung wegen

  • BVerwG, 22.12.1969 - I B 60.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.04.1972 - I B 15.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1972 - 2 A 72/72

    Unbefristete und unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers nach dem

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