Gesetzgebung
BGBl. I 1970 S. 184 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 20.02.1970, Seite 184
- Bekanntmachung über die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)
- vom 11.02.1970
Text
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Gemäß § 10 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) vom 19. April 1951 i. d. F. der Bekanntmachung vom 11. Februar 1970 (BGBl. I S. 184) - im folgenden: Geschäftsordnung - stimmt der Bundestag nur über den Einigungsvorschlag ab; zu dem Vorschlag können vor der Abstimmung Erklärungen abgegeben werden; ein anderer Antrag zur Sache ist nicht zu lässig. - BFH, 18.07.2001 - I R 38/99
Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995
Allein die Annahme des Vermittlungsvorschlags durch Bundesrat und Bundestag kann diese Defizite nicht ausräumen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss gemäß Art. 77 GG (Vermittlungsausschuss) vom 19. April 1951 i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Februar 1970 (BGBl I 1970, 184) stimmt der Bundestag nur über den Einigungsvorschlag ab.