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   BGBl. I 1970 S. 1866   

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BGBl. I 1970 S. 1866 (https://dejure.org/1970,7890)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 118, ausgegeben am 30.12.1970, Seite 1866
  • Zweite Verordnung zur Verlängerung der Übergangsregelung des § 158 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung
  • vom 23.12.1970

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 13.10.1977 - V R 57/74

    Untätigkeitsklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist - Einlegung des

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Urteil des I. Senats I R 177/72 ab, weil im dort entschiedenen Fall im Zeitpunkt der Entscheidung über die Revision die (damals neun Monate betragende, vgl. § 158 Abs. 1 FGO i. V. m. der Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Übergangsregelung des § 158 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung vom 23. Dezember 1970, BGBl I 1970, 1866) Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 FGO noch nicht verstrichen war.
  • BFH, 06.12.1972 - I R 177/72

    Besondere Umstände - Erhebung einer Untätigkeitsklage - Fristablauf -

    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FGO kann die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs erhoben werden; bei Verwaltungsakten im Sinne des § 229 AO auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern beträgt diese Frist für die Zeit bis zum 31. Dezember 1972 sogar neun Monate (§ 158 Abs. 1 FGO in Verbindung mit den Verordnungen vom 19. Dezember 1968 -- BGBl I 1394, BStBl I 1969, 2 -- und vom 23. Dezember 1970 -- BGBl I S. 1866, BStBl I 1971, 27 --).
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