Gesetzgebung
   BGBl. I 1970 S. 1068   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3320
BGBl. I 1970 S. 1068 (https://dejure.org/1970,3320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,3320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 17.07.1970, Seite 1068
  • Postzeitungsordnung (PostZtgO)
  • vom 10.07.1970

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 91.86

    Postzeitungsordnung - Druckschrift - Zulassung - Geschäftliches Interesse

    Daß § 6 Abs. 1 Satz 2 PostZtgO nicht nur die Werbung der Warenanbieter, sondern auch das geschäftliche Informationsinteresse der Händler als Bezieher der Druckschrift umfaßt, hat der erkennende Senat bereits für die Postzeitungsordnung vom 10. Juli 1970 (BGBl. I S. 1068) entschieden (BVerwGE 67, 117).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 7 C 40.80

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zum Postzeitungsdienst -

    Rechtsgrundlage dieses Bescheides ist die Postzeitungsordnung vom 10. Juli 1970 (BGBl. I S. 1068) - PostZtgO -.
  • BVerwG, 23.03.1984 - 7 B 129.83

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache von grundsätzlicher

    Unter Hinweis auf diese Entscheidung hat der beschließende Senat in dem Urteil vom 15. April 1983 die Rechtsgültigkeit der Postzeitungsordnung vom 10. Juli 1970 (BGBl. I S. 1068) bejaht (BVerwGE 67, 117 [BVerwG 15.04.1983 - 7 C 40/80]).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 7 C 51.78

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung einer Druckschrift nach der

    Das Berufungsurteil beruht auf einer Verletzung des § 5 Abs. 1 bis 3 und des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Postzeitungsordnung vom 10. Juli 1970 (BGBl. I S. 1068) - PostZtgO -.
  • BVerwG, 08.04.1983 - 7 B 52.82

    Anzeigenblätter als Zeitungsbestandteile oder als Fremdbeilagen - Verwendung

    Unter welchen Voraussetzungen eine Fremdbeilage als Zeitungsbestandteil anzuerkennen ist, richtet sich nach der jeweils geltenden Postzeitungsordnung, im vorliegenden Fall, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nach der Postzeitungsordnung vom 10. Juli 1970 (BGBl. I S. 1068), die - für den vorliegenden Fall nicht einschlägig - durch die Verordnung vom 26. Februar 1974 (BGBl. I S. 436) geändert worden ist.
  • BVerwG, 22.02.1980 - 7 B 6.79

    Postzeitungsdienst - Zulassung von Sondernummern - Sondernummer einer Zeitung

    Die Beschwerde hält für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, unter welchen Umständen die Sondernummer einer Zeitung oder Zeitschrift nach der Postzeitungsordnung - PostZtgO - vom 10. Juli 1970 (BGBl. I S. 1068) i.d.F. der Verordnung vom 26. Februar 1974 (BGBl. I S. 436) wie eine zum Postzeitungsdienst zugelassene Zeitung oder Zeitschrift zu behandeln ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht