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   BGBl. II 1971 S. 45   

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BGBl. II 1971 S. 45 (https://dejure.org/1971,5335)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 16.02.1971, Seite 45
  • Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 23. März 1970 zu dem am 26. November 1964 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung ...
  • vom 11.02.1971

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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 03.02.1993 - I R 80/91

    Ausländische Management-Kapitalgesellschaft - Steuerinländer - Hotel -

    Soweit die Klägerin in den Streitjahren in N eine Betriebsstätte unterhielt, können die daraus erzielten Einkünfte gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 11 Abs. 1 Buchst. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung vom 26. November 1964 (BGBl II 1966, 358, BStBl I 1966, 729) i. d. F. des Revisionsprotokolls vom 23. März 1970 (BGBl II 1971, 45, BStBl I 1971, 139) - DBA-Großbritannien - im Inland besteuert werden.
  • FG München, 29.05.2017 - 7 K 1156/15

    Voraussetzungen für ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik, Deutschland nach

    In dieser Entscheidung habe der BFH in der sog. "Claw-back-Besteuerung" Großbritanniens, durch die im Fall der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie bisher steuermindernd berücksichtigte Abschreibungen nachversteuert werden müssen, keine Besteuerung eines "Gewinns aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen" im Sinne des Art. VIII Abs. 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 (Abkommen vom 26. November 1964 in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 23. März 1970, BGBl. II 1971, 45) gesehen.
  • FG Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 12 K 69/97

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei Wohnsitzen in mehreren Staaten

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  • FG Bremen, 26.06.1997 - 395016K 5

    Beschränkte Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft englischen Rechts;

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