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   BGBl. I 1971 S. 2134   

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BGBl. I 1971 S. 2134 (https://dejure.org/1971,8150)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 135, ausgegeben am 28.12.1971, Seite 2134
  • Gesetz zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze
  • vom 23.12.1971

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 06.03.1986 - I R 389/83

    GmbH & Co. KG - Kommanditanteile - Nennwert - Festes Kapitalkonto - Ausübung des

    Aus der Regierungsbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze folgt (vgl. BT-Drucks. VI/2769 S. 7), daß die Neufassung des § 8 KVStG 1972 die Vorschriften in Art. 5 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 69/335/EWG berücksichtigt.
  • BFH, 23.10.1991 - I R 153/90

    Kein ermäßigter Steuersatz bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung und

    In der Begründung zum Kapitalverkehrsteueränderungsgesetz (KVStÄndG) 1971 heißt es ausdrücklich (vgl. BTDrucks VI/2769, S. 7), die Einschränkung gegenüber dem (bis zum 31. Dezember 1971) geltenden Recht bestehe darin, daß die Kapitalerhöhung binnen vier Jahren auf eine Kapitalherabsetzung folgen müsse, während sie nach (bis zum 31. Dezember 1971) geltendem Recht auch vor der Kapitalherabsetzung vorgenommen werden könne, sofern nur der Zusammenhang beider Maßnahmen gewährleistet sei.
  • BFH, 18.12.1975 - V R 131/73

    Ausgabe von Kommanditanteilen ist steuerbar, aber steuerfrei UStG 1967 § 1 Abs. 1

    Dieser, alle Merkmale eines Leistungsaustauschs erfüllende Vorgang ist am ehesten mit dem Verkauf neu ausgegebener Aktien zu vergleichen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1969 II 210/65, BFHE 97, 147, BStBl II 1969, 736; vgl. auch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 1971, BGBl I 1971, 2134, BStBl I 1972, 13).
  • BFH, 02.08.1989 - I R 53/85

    Unter Preis durch inländische Kapitalgesellschaft von ihren Gesellschaftern

    Soweit in der Regierungsbegründung zum KVStG 1972 eine andere Auffassung vertreten wird (vgl. BTDrucks VI/2769 S. 6), ist die andere Auffassung weder durch den Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 4 KVStG 1972 noch durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift gedeckt.
  • BFH, 14.06.1978 - II R 3/71

    Erhöhung der Kommanditeinlage - Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsteuer -

    Zu ihnen zählten die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KVStG 1959), aber anders als später auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 1971 (BGBl I 1971, 2134) nicht - wie in § 5 Abs. 2 Nr. 3 KVStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1972 (BGBl I 1972, 2129) - Kommanditgesellschaften, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft (im Sinne des Gesellschaftsteuerrechts) gehört.
  • BFH, 17.10.1973 - II B 38/73

    Personengesellschaft - Anteilsvereinigung - Beteiligungsquote - Erwerb des

    Die Begrenzung dieses Verfahrens auf die Prüfung ernstlicher Zweifel (§ 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO) läßt auch keine Untersuchung darüber zu, ob etwa das Ergebnis dadurch beeinflußt wird, daß der in der Kommanditgesellschaft verbliebene Mitgesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, deren alleinige Gesellschafterin die Antragstellerin mit dem Tode ihres Mannes geworden sein dürfte (§ 1922 Abs. 1 BGB); jedenfalls kennt das Grunderwerbsteuergesetz -- unbeschadet eines etwa aus § 1 Abs. 3 abzuleitenden Rechtsgedankens -- keine dem § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl I 1971, 2134) entsprechende Vorschrift.
  • BFH, 03.09.1975 - II R 88/74

    Abschluß von Anschaffungsgeschäften - Anschaffungsgeschäft über Kommanditanteile

    Der Umstand, daß der Erwerb eines Kommanditanteils einer GmbH & Co. KG früher nicht der Börsenumsatzsteuer unterlag, beantwortet nicht die Frage, welche Auswirkungen die Änderung des Begriffs der Kapitalgesellschaft in § 5 KVStG durch das Gesetz zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 1971 -- KVStÄndG -- (BGBl I 1971, 2134, BStBl I 1972, 13) auf die Rechtslage hat.
  • BFH, 06.03.1986 - I R 388/83

    Gesellschaftsteuerpflicht für den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an einer

    Aus der Regierungsbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze folgt (vgl. BTDrucks VI/2769 S. 7), daß die Neufassung des § 8 KVStG 1972 die Vorschriften in Art. 5 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 69/335/EWG berücksichtigt.
  • BFH, 02.08.1989 - I R 52/85

    Überlassung von Gegenständen zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung

    Soweit in der Regierungsbegründung zum KVStG 1972 eine andere Auffassung vertreten wird (vgl. BTDrucks VI/2769 S. 6), ist die andere Auffassung weder durch den Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 4 KVStG 1972 noch durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift gedeckt.
  • BFH, 21.12.1977 - II R 188/75

    Einbringung eines Betriebes - GmbH & Co. KG - Gewährung von Kommanditanteilen -

    Auch als der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes und anderer Gesetze vorgelegt wurde (Bundestagsdrucksache VI/2769) und man sich dabei bewußt war, daß vom Inkrafttreten dieses Gesetzes ab § 29 UmwStG 1969 auch auf die GmbH & Co. KG anwendbar sein würde (a. a. O. S. 5), hat der Gesetzgeber keine Veranlassung gesehen, den § 29 Satz 2 UmwStG 1969 zu ändern oder zu ergänzen, obwohl ihm nicht unbekannt gewesen sein kann, daß bei der GmbH & Co. KG die Eintragung in das Handelsregister in vielen Fällen nur deklaratorisch wirkt.
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