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   BGBl. I 1971 S. 282   

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BGBl. I 1971 S. 282 (https://dejure.org/1971,7509)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 02.04.1971, Seite 282
  • Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
  • vom 30.03.1971

Gesetzestext

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  • Wikipedia

    Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Das Fluglärmschutzgesetz hatte auch in seiner ursprünglichen Fassung (der Bek. vom 30. März 1971 BGBl I S. 282, zuletzt geändert durch Art. 46 der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29. Oktober 2001 BGBl I S. 2785) nur den Schutz schutzbedürftiger Einrichtungen ("Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime, Schulen und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen") und von Wohnungen zum Gegenstand.
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Dazu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), das in seinem Ersten Abschnitt "zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen" die Festsetzung von Lärmschutzbereichen folgenden Umfangs vorschreibt:.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auch dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLG) vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) kann die gesetzgeberische Bewertung entnommen werden, daß wegen der Fluglärmbelastung die Umgebung von Flughäfen möglichst von Wohnsiedlungen freizuhalten ist.
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