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   BGBl. I 1972 S. 1249   

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BGBl. I 1972 S. 1249 (https://dejure.org/1972,6849)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 22.07.1972, Seite 1249
  • Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
  • vom 19.07.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Das Gesetz gilt nunmehr in der Fassung der Gesetze zur Änderung des Weingesetzes vom 19. Juli 1972 (BGBl. I S 1249) und vom 28. März 1973 (BGBl. I S 241) und des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S 469).

    ob § 10 Abs. 3 des Weingesetzes vom 14. Juli 1971 (BGBl. I S 893) in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 1972 (BGBl. I S 1249) insoweit mit Art. 14 GG vereinbar ist, als dadurch die Eintragung eines seit Jahrzehnten gebräuchlichen, als geographische Herkunftsbezeichnung zulässigen und durch ein eingetragenes Warenzeichen geschützten Lagenamens in die Weinbergsrolle abgelehnt werden kann.

  • BGH, 13.10.1972 - I ZR 57/71

    Berücksichtigung eines neuen Gesetzes bei einem auf die Zukunft gerichteten

    Im übrigen sieht § 75 Abs. 6 WeinG in der Fassung vom 19. Juli 1972 (BGBl I S. 1249) vor, daß die alte Bezeichnung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen befristet weiterverwendet werden darf.
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