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   BGBl. I 1972 S. 841   

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BGBl. I 1972 S. 841 (https://dejure.org/1972,7188)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 31.05.1972, Seite 841
  • Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte
  • vom 26.05.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

    des Zweiten Senats vom 27. Juni 1974 - 2 BvR 429, 641, 700, 813/72 und 9, 24, 25, 47, 215, 370, 388, 390, 682, 693/73 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Richters am Amtsgericht ... - 2 BvR 429/72 - 2. des Richters am Amtsgericht ... - 2 BvR 641/72 - ; 3. a) - d) der Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht..., e) - f) der Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht..., g) - h) der Richter am Oberlandesgericht..., i) - u) der Vorsitzenden Richter am Landgericht..., v) - z) und a') - b') - b) der Richter am Amtsgericht... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Günther Krauss, Köln 1, Herwarthstraße 5 - 2 BvR 700/72 - 4. des Richters am Amtsgericht... - 2 BvR 813/72 - 5. a) - m) der Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht... - 2 BvR 9/73 - 6. a)-d) der Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht..., e) - u) der Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht..., v) des Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht..., w) - y) der Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht..., z) des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht..., a') des Richters am Amtsgericht a.D...., b') - d') der Richter am Amtsgericht..., e') des Richters am Amtsgericht a.D...., f') - g') der Richter am Amtsgericht... - 2 BvR 24/73 - 7.a) - m) der Richter am Amtsgericht... - 2 BvR 25/73; 8. des Vorsitzenden Richters am Landgericht - 2 BvR 24/73-; 9. des Richters am Amtsgericht... - 2 BvR 215/73 - 10. a) - g) der Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht..., h) des Richters am Oberlandesgericht..., j) des Richters am Oberlandesgericht... - 2 BvR 370/73 - 11. des Richters am Arbeitsgericht... - 2 BvR 388/73 - 12. des Richters am Amtsgericht... - 2 BvR 390/73 - 13.a) - e) der Richter am Sozialgericht..., - 2 BvR 682/73 - 14. des Richters am Arbeitsgericht... - 2 BvR 693/73 - gegen Art. 1 Nr. 2 (= § 19 a DRiG) und Art. XIII § 1 des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) Entscheidungsformel: 1. Artikel I Nummer 2 (§ 19 a Deutsches Richtergesetz) des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 841) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Artikel XIII § 1 des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 841) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als er den aufsichtsführenden Richtern eines Amtsgerichts, die nicht zu Präsidenten ernannt waren, und den Vizepräsidenten eines Amtsgerichts die Amtsbezeichnung "Richter am Amtsgericht" beilegt.

    Sie wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) - im folgenden: Gesetz -, soweit es ihnen durch Einfügung des § 19 a in das Deutsche Richtergesetz und durch die Übergangsbestimmung Art. XIII § 1 die verliehene Amtsbezeichnung entzieht und für sie eine neue Amtsbezeichnung einführt.

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) - bestimmt:.
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Nach § 21 b Abs. 6 Satz 3 GVG idF des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnung der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl I 841) - in Kraft getreten am 1. Oktober 1972 - kann ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung nicht darauf gestützt werden, das Präsidium des Gerichts sei nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen, weil bei seiner Wahl ein Gesetz verletzt worden sei.
  • BVerwG, 12.11.1973 - VII A 7.72

    Rechtsmittel

    So heißt es in § 6 a des Arbeitsgerichtsgesetzes i.d.F. vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) - ArbGG -, daß die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach Maßgabe der folgenden näher aufgeführten Vorschriften gelten.

    Eine ähnliche Bestimmung findet sich auch in § 6 des Sozialgerichtsgesetzes ebenfalls i.d.F. vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) - SGG -.

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Bereits vor der Einführung des § 21 f Abs. 1 GVG durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl I S. 841) hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58]) die Auffassung vertreten, eine Hilfsstrafkammer dürfe auch mit einem Landgerichtsrat als Vorsitzenden besetzt werden.
  • BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82

    Vorsitzender Richter als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper

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  • BGH, 18.10.1990 - III ZB 35/90

    Vorlagepflicht im Verfahren der Wahlanfechtung; Neueintritt eines Mitglieds in

    Die Neuregelung der Wahl zu den Präsidien ist ein wesentlicher Teil der durch das Gesetz vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841) eingeführten Änderung der gerichtlichen Präsidialverfassung.
  • VG Potsdam, 13.02.2000 - 4 L 4/00

    Rechtmäßigkeit der Aufstellung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans ;

    § 21 e Abs. 1 Satz 3 GVG ist -- seitdem unverändert -- durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972, BGBl. I S. 841, in das Gerichtsverfassungsrecht aufgenommen worden.
  • BGH, 14.07.1983 - III ZB 8/83

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die Wahlanfechtung

    Diese ist erst auf Initiative des Bundesrats in das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl. I S. 841), durch das § 21 b GVG geschaffen wurde, eingefügt worden.
  • BAG, 08.11.1979 - 3 AZB 40/79

    Beschlüsse des Landesarbeitsgerichtes - Verwerfungsbeschlüsse - Beschwerde -

    Nach § 77 ArbGG i. d. F. vom 26. Mai 1972 (BGBl. I, 841) findet gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichtes, durch die eine Berufung als unzulässig verworfen worden ist (§ 59 L ZPO), die Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht nur dann statt, wenn sie durch das Landesarbeitsgericht wegen der Bedeutung der Rechtssache zugelassen ist.
  • BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Geschäftsverteilung - Drittbezogenheit von

  • BVerwG, 10.05.1973 - I D 10.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.04.1977 - 4 C 10.75
  • BGH, 25.06.1974 - 1 StR 607/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Voraussetzungen für den Eintritt

  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine

  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 561/73

    Fehlende Feststellung des Landgerichtspräsidenten über die Verhinderung eines

  • BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 5/73

    Frage der Zuständigkeit des Präsidenten eines Oberlandesgerichts für die

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