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   BGBl. I 1973 S. 1569   

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BGBl. I 1973 S. 1569 (https://dejure.org/1973,5634)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 08.11.1973, Seite 1569
  • Zweites Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
  • vom 05.11.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

    Bis zum Inkrafttreten des 2. BesVNG lautete die entsprechende Formulierung in den gesetzlichen Vorschriften: "Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt die Besoldungsgruppe 9 oder 10 der Bundesbesoldungsordnung A ist, erhalten ..." (Art. 11 §§ 2 Abs. 2 Satz 1, 14 des 1. BesVNG in der Fassung des Art. 111 § 1 Nr. 1 des 2. BBesErhG vom 5. November 1973 <BGBl. I S. 1569>).
  • BVerwG, 20.10.1981 - 2 C 7.81

    Verfassungsmäßigkeit der Nichteinbeziehung von Ausgleichszulagen nach dem

    um 8 v.H. ab dem 1. Januar 1970 gemäß dem Besoldungserhöhungs- und Anpassungsgesetz vom 12. Mai 1970 (GVBl. Hessen I S. 303), um 7 v.H. ab dem 1. Januar 1971 gemäß dem Ersten Hessischen Gesetz zur Anpassung an das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. HBesAnpG) vom 24. Mai 1971 (GVBl. Hessen I S. 113), um 4 v.H. ab dem 1. Januar 1972 gemäß dem Ersten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 17. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2001) und um 6 v.H. ab dem 1. Januar 1973 gemäß dem Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 5. November 1973 (BGBl. I S. 1569).
  • BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 442/76

    Versorgungszusage - Spannenklausel - Ruhegeld - Pension - Amtmann -

    Dieser habe nach Art. 5 § 1 des 7. Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (BGBl. I, 359 - kurz: 7 BesÄndG) 8 % des ruhegeldfälligen Grundgehaltes betragen und sei durch Art. 7 § 1 des 2. Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 5. November 1973 (BGBl. I, 1569 - kurz: 2. BBesEG) auf 10 % erhöht worden.
  • BGH, 24.09.1976 - V ZR 252/75

    Lineare Erhöhung des Erbbauzinses nach Steigen des Beamtengehalts aufgrund einer

    Dem Wortlaut der Wertsicherungsklausel nach werden Erhöhungen des Ortszuschlags von ihr nicht erfaßt, also auch nicht die hier zur Erörterung stehenden linearen Erhöhungsbeträge, die durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 (BGBl I S. 208), durch das Erste Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 17. Oktober 1972 (BGBl I S. 2001) und durch das Zweite Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 5. November 1973 (BGBl I S. 1569) jeweils (neben der außerdem erfolgten prozentualen Anhebung) im Rahmen des Ortszuschlags eingeführt worden sind (sogenannte "Sockelbeträge").
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