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   BGBl. I 1973 S. 1970   

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BGBl. I 1973 S. 1970 (https://dejure.org/1973,4665)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 109, ausgegeben am 28.12.1973, Seite 1970
  • Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 - WoBauÄndG 1973)
  • vom 21.12.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Während die Neubaumietenverordnung in ihrer ursprünglichen, die Verweisungsregelung der (§§ 20 Abs. 4, 4 Abs. 7 Satz 1) bereits enthaltenden Fassung am 1. Januar 1971 in Kraft getreten ist (vgl. § 38 NMV 1970, BGBl I 1660), ist Satz 3 in § 10 Abs. 2 WoBindG erst durch Art. 1 Nr. 10 des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1973 vom 21. Dezember 1973 (BGBl I 1970) eingefügt worden.
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Die damit entschiedene Rechtsfrage hat sich insofern erledigt, als § 6 Abs. 6 des Gesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) die seinerzeit fehlende ausdrückliche Eingriffsermächtigung inzwischen geschaffen hat.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Richtig ist allerdings, daß die Entstehungsgeschichte des Art. 1 § 3 Abs. 6 Satz 5 des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum i.d.F. des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1973 vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) - WKSchG -, an dessen Stelle § 4 Abs. 3 Satz 2 MHG mit Wirkung vom 1. Januar 1975 getreten ist, das Bestreben des Gesetzgebers belegt, im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter eine Regelung zu treffen, die es dem Vermieter ermöglicht, Grundsteuermehrbelastungen, die infolge der Reform des Grundsteuerrechts zum 1. Januar 1974 eintreten, rückwirkend als Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen (vgl. Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965, BT-Drucks. 7/855 S. 22; Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat, BT-Drucks. 7/1332 S. 3).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Um die Lücke zu schließen, ist durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 am 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) § 19 Abs. 3 WoBindG in das Gesetz eingefügt worden.
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78

    Heranziehung zu Geldleistungen wegen Verletzung von Vorschriften des

    Nachdem das Wohnungsbindungsgesetz die auf dem Wohnungsbauänderungsgesetz vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) beruhende Fassung vom 31. Januar 1974 (BGBl. I S. 138) erhalten hatte, in der auch § 25 Abs. 1 geändert worden war, setzte der Beklagte wegen des unberechtigten Aufenthalts des Mieters S. in der Obergeschoßwohnung durch einen an den Kläger gerichteten Bescheid vom 16. September 1974 ab 1. Oktober 1974 Geldleistungen in Höhe von 1, 50 DM je qm monatlich für die 84 qm große Obergeschoßwohnung fest.

    Durch den mit Wirkung ab 1. Januar 1974 auf Grund des Wohnungsbauänderungsgesetzes vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) in das Gesetz eingefügten § 19 Abs. 3 WoBindG wird dem Verfügungsberechtigten ein von ihm Beauftragter gleichgestellt.

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Ob diese verwaltungsverfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Regelung ihrem Inhalt nach rechtmäßig ist, beurteilt sich nach der für den hier maßgeblichen Zeitabschnitt einschlägigen, vom 1. Januar 1974 an geltenden, durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 - WoBauÄndG 1973 -) vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) geänderten Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz 1965 - WoBindG 1965 -) vom 28. Januar 1972 (BGBl. I S. 93).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 77.78

    Gesetzesvorbehalt für Eingriffesakte - fehlende bundesrechtliche Rechtsgrundlage

    Die damit entschiedene Rechtsfrage hat sich insofern erledigt, als § 6 Abs. 6 des Gesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) die seinerzeit fehlende ausdrückliche Eingriffsermächtigung inzwischen geschaffen hat; auf die Frage, ob der erkennende Senat in seiner jetzigen Besetzung die Entscheidung BVerwGE 41, 106 billigt, kommt es nicht an.
  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 168/74

    Darlehensvertrag eines Wohnungsbauunternehmens - Überlassung eines öffentlich

    Allerdings ist § 25 WoBindG 1965 durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 - WoBauÄndG 1973) vom 21. Dezember 1973 - BGBl. I 1970 - geändert worden.

    Durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 - WoBauÄndG 1973) vom 21. Dezember 1973 - BGBl. I 1970 - ist jedoch bestimmt worden, daß die Eigenschaft "öffentlich gefördert" bereits im Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens endet, wenn es sich bei der geförderten Wohnung um eine eigengenutzte Wohnung in einem Eigenheim oder Kaufeigenheim handelt (Art. 1 Nr. 14).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 14.96

    Sozialer Wohnungsbau; Eigentumswohnung; Wohnungseigentum, nachträgliche

    Dem Wunsch aus der wohnungswirtschaftlichen Praxis nach Änderung ist mit Art. 1 Nr. 8 des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1973 vom 21. Dezember 1973 (BGBl I S. 1970) dadurch entsprochen worden, daß in § 8 b WoBindG ein neuer Absatz 7 eingefügt wurde, der durch Art. 1 Nr. 7 des Wohnungsbauänderungesetzes 1980 vom 20. Februar 1980 (BGBl I S. 159) nach Streichung der bisherigen Absätze 2 bis 6 die Stellung als Absatz 2 erhalten hat.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 53.81

    Festsetzung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag - Steuererlass aus Gründen

    Ebenfalls zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Einziehung der nachveranlagten Grundsteuer nicht schon deshalb sachlich unbillig ist, weil die Kläger den Bescheid über die Grundsteuernachforderung in einem Zeitpunkt erhalten haben, in welchem sie die Steuer wegen Ablaufs der mietrechtlichen Abwälzungsfrist - nach Art. 1 § 3 Abs. 6 Satz 5 des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1973 vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) - WKSchG - wirkt die Erklärung über die rückwirkende Erhöhung der Betriebskosten höchstens auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück - nicht mehr auf ihre Mieter abwälzen konnten.
  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 50.74

    Aktivlegitimation des Bauherrn trotz zwischenzeitlicher Veräußerung - Begriff des

  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86

    Wohnungsrecht - Trägereigenheim - Grundbucheintragung - Verfügungsberechtigter -

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 3.79

    Widerruf der Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Vorverfahren des

  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 52.73

    Steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung von Kellergeschoßräumen - Einfamilienhaus

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75

    Verwaltungsakt der Kommunalaufsicht - Wohnungsbauförderung - Aufsichtsmaßnahmen

  • BFH, 22.12.1983 - V R 35/73

    Vorsteuerabzug - Ausgelagerter Umsatz - Vermietung - Mittelsperson -

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 126.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 5.79

    Klagebefugnis der Ehefrau eines Bauherrn - Klagebefugnis des Ehegatten - Bindung

  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 115.73

    Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 107.81

    Wegfall der Grundsteuervergünstigung nach dem 2. Wohnungsbaugesetz - Sachliche

  • BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77

    Klage auf zusätzliche Leistungen infolge Überlassen von geförderten Wohnungen an

  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 121.72

    Anerkennung einer in einem Einfamilienhaus untergebrachten Wohnung als

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 15.96

    Genehmigung der Durchschnittsmiete bei nachträglicher Begründung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 14 B 1289/12

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Geldleistung wegen Verstoßes gegen

  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 102/76

    Übernahme der Verpflichtungen aus einem öffentlichen Baudahrlehen auf der

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