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   BGBl. I 1974 S. 1314   

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BGBl. I 1974 S. 1314 (https://dejure.org/1974,5010)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.06.1974, Seite 1314
  • Verordnung zur Durchführung des § 34 c der Gewerbeordnung
  • vom 20.06.1974

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.01.1978 - VII ZR 50/77

    Begriff des Bauträgers bzw. Baubetreuers

    Die Beklagten, die im Laufe des Rechtsstreits durch einen anderen Unternehmer ein anderes Typenhaus auf ihrem Grundstück haben errichten lassen, machen jetzt nur noch geltend, daß der Vertrag gemäß §§ 134, 139 BGB nichtig sei, weil die Klägerin Bauherr (Bauträger) oder Baubetreuer im Sinne von § 34 c GewO, § 2 der Verordnung zur Durchführung des § 34 c der Gewerbeordnung vom 20. Juni 1974 - BGBl I 1314 - (im folgenden: DVO 1974) sei und entgegen § 2 DVO 1974 keine Sicherheiten für die Vorauszahlungen gestellt habe.
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