Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 1281   

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BGBl. I 1974 S. 1281 (https://dejure.org/1974,8126)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 20.06.1974, Seite 1281
  • Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
  • vom 13.06.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

    Auch ist kein sachlicher Grund dafür erkennbar, weshalb der Gesetzgeber die in § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GewO getroffene Regelung, dass in das Gewerbezentralregister auch Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens einzutragen sind, nicht für das Nationale Waffenregister übernommen hat, obwohl sich aus solchen Verzichten wichtige Anhaltspunkte für die Zuverlässigkeit des Begünstigten ergeben können (vgl. die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters, BT-Drs. 7/626 S. 15) und sich die Umgehungsproblematik in beiden Rechtsgebieten auf vergleichbare Weise stellt.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der amtlichen Begründung (vgl. Protokoll des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform BT-Drucks. 7/626 S. 14), wonach das Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit anzunehmen ist, wenn der Täter durch einen erneuten Verstoß an seiner rechtsfeindlichen Einstellung also trotz einer etwaigen Ahndung, Abmahnung oder einer sonst hemmend wirkenden Erfahrung oder Erkenntnis festhält.
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 VAs 62/14

    Strafsenat; Zuständigkeit; Gewerbezentralregister; Löschung; Tilgung

    Ergänzend ist zu bemerken, dass der Gesetzgeber bei Schaffung des § 153 GewO in den Gesetzgebungsmaterialien auch ausdrücklich klargestellt hat, dass die Tilgung nur für die Eintragung von Bußgeldentscheidungen, nicht dagegen für sonstige Eintragungen im Register in Betracht kommt (BT-Drs. 7/626 S. 17).
  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder

    Das Berufungsgericht hat andererseits außer Acht gelassen, daß nach § 34 c GewO, eingefügt durch Änderungsgesetz vom 16. August 1972 (BGBl I 1465) und geändert durch Gesetze vom 13. Juni 1974 (BGBl I 1281), 15. August 1974 (BGBl I 1937) und 18. März 1975 (BGBl I 705), der Erlaubnis bedarf, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b).
  • OLG Bremen, 12.02.1976 - Ss (B) 74/75

    Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus;

    Schließlich hat die Betroffene auch dann, wenn sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO nicht besaß, auch nicht eine Ordnungswidrigkeit nach § 145 Abs. 1 Ziffer 2 GewO oder - bei beharrlicher Wiederholung - eine Straftat nach § 148 GewO (GewO in der seit dem 1.1.1975 gültigen Fassung des Gesetzes vom 13.6.1974, BGBl. I, 1281) begangen, da sie für den Zeitungsverkauf einer Reisegewerbekarte nicht bedurfte.
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