Gesetzgebung
BGBl. I 1974 S. 1538 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 79, ausgegeben am 27.07.1974, Seite 1538
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
- vom 24.07.1974
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
Während nach dem Bundesministergesetz (BGBl. 1971 I S. 1166) und dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (BGBl. 1974 I S. 1538) - vgl. § 7 dieses Gesetzes - der Grundsatz gilt, daß bei dem Zusammentreffen von Amtsbezügen mit Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, eines Versorgungsanspruchs aus einem früheren Dienstverhältnis mit Amtsbezügen, Übergangsgeld oder Ruhegehalt, oder Ruhegehalt oder Übergangsgeld mit Einkünften aus einer Wiederverwendung im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze die jeweils höheren Bezüge bilden (§§ 19, 20 Abs. 1, Abs. 2), bestimmt das Abgeordnetengesetz (BGBl. 1977 I S. 297), daß bei Zusammentreffen von Abgeordnetenentschädigung mit Einkommen aus einem Amtsverhältnis oder aus der Verwendung im öffentlichen Dienst die Entschädigung um 50 %, höchstens jedoch um 30 % des Einkommens zu kürzen ist (§ 29 Abs. 1); ähnlich großzügige Regelungen enthalten § 29 Abs. 2 bis Abs. 6.