Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 1713   

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BGBl. I 1974 S. 1713 (https://dejure.org/1974,7824)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 87, ausgegeben am 08.08.1974, Seite 1713
  • Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters
  • vom 31.07.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Obschon das Volljährigkeitsalter durch das Neuregelungsgesetz vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1713) auf 18 Jahre festgesetzt worden ist und folglich das elterliche Erziehungsrecht zu diesem Zeitpunkt erlischt, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß das staatliche Erziehungsrecht in einem sowohl zeitlich als auch gegenständlich begrenzten Umfang noch fortwirkt.
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Da die nach altem Recht mögliche Volljährigkeitserklärung erst mit ihrer Rechtskraft wirksam geworden sei (§ 56 Abs. 2 FGG, aufgehoben durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vom 31. Juli 1974, BGBl I 1713), setze der Erfolg der Klage voraus, daß der die Volljährigkeit des Beklagten aussprechende Gerichtsbeschluß den Beschwerdeberechtigten spätestens am 25. März 1974 (Montag) zugestellt worden sei.
  • OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03

    Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich

    Dem hatte sich der Rechtsausschuss angeschlossen (BT-Drucks. 7/1762 S. 6) und geltend gemacht, es bestehe kein notwendiger Zusammenhang zwischen Volljährigkeitsalter und Mindestalter des nichtehelichen Kindes für die Geltendmachung des vorzeitigen Erbausgleichs.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang -

    In der Begründung zum Entwurf des Volljährigkeitsneuregelungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (BGBl. I 1713) hat er ausgeführt, dass die Einschränkungen der Rechtsmacht Minderjähriger ohne Zweifel bei Jugendlichen notwendig sind, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und dass diese Jugendlichen des besonderen Schutzes der Rechtsordnung bedürfen (BT-Drucks. 7/117, Vorbemerkung Abschnitt II, S 6).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Dabei umfaßt der Unterhalt "die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf" (§ 1610 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes vom 31.7.1974, BGBl I S. 1713).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 40/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei einem Schülerunfall

    In der Begründung zum Entwurf des Volljährigkeitsneuregelungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (BGBl I 1713) hat er ausgeführt, daß die Einschränkungen der Rechtsmacht Minderjähriger ohne Zweifel bei Jugendlichen notwendig sind, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und daß diese Jugendlichen des besonderen Schutzes der Rechtsordnung bedürfen (BT-Drucks 7/117, Vorbemerkung Abschnitt II, S 6).
  • BGH, 04.06.1980 - IVb ZR 514/80

    Pflicht des Vormundes zur Versicherung des Mündels gegen gesetzliche Haftpflicht

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  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

    Dafür, daß der im Jahre 1955 geborene Kläger erst zu diesem Zeitpunkt die Verwirklichung seines möglicherweise schon vorher vorhanden gewesenen Wunsches nach Verselbständigung ins Auge gefaßt hatte, spricht auch, daß er - nicht schon 1973, wie das Berufungsgericht rechtsirrtümlich meint, sondern - erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (BGBl. 1974 I S. 1713) am 1. Januar 1975 volljährig geworden ist.
  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 16/78

    Hinterbliebenenrente - Sohn - Wehrdienst - Volljährigkeit

    Davon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen (BT-Drucks 7/1762, Bericht des Rechtsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, Seite 7; BT-Drucks 7/3237, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter, Seite 8)° Es erübrigt sich hier, auf die gegen die Entscheidung BSGE 27, 139 ff in der Literatur vorgebrachten Bedenken und auf die Frage einzugeben, ob im Einzelfall eine Erziehung auch nach Eintritt der Volljährigkeit erforderlich sein kann sowie ob sich eine schematische Altersgrenze insoweit mit Allgemeingültigkeit aufstellen läßt (vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III S 707 o; Bley, Erziehungswitwenrente und Volljährigkeit, SGB 1975, 45, 46), Der Klägerin steht nämlich die mit Rücksicht auf die Kindeserziehung erhöhte Witwenrente bereits aufgrund der Übergangsregelung des Art. 10 Nr. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 31, Juli 1974 zu.

    Sie würde auch der ratio legis der Übergangsregelung wider5prechen° Mit ihr hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, Härten im Bereich der Witwen- und Witwerrenten für eine Übergangszeit bis zu drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes zu vermeiden (vgl BT-Drucks 7/1762 s 7 zu Art. 10a)° Die Witwe sollte 7 -.

  • BAG, 19.07.1974 - 5 AZR 517/73

    Minderjähriger - Arbeit in einem Nachtlokal - Verbot der Eltern - Resignieren -

    d) Wenn heute die Achtzehn- bis Einundzwanzigjährigen in ihrer Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsleben, in der Wahl von Beruf und Arbeitsplatz, in der Bestimmung ihres Aufenthaltes und in der Verwertung ihres Einkommens weithin selbständig auftreten (vgl. hierzu Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Volljährigskeitsalters - BT-Drucks. 7/117 [zu A II S. 6J), kann das an der Beurteilung der heutigen Rechtslage nichts ändern.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 13 S 2729/04

    Minderjährig eingereist ist nur ein unter Achtzehnjähriger

  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 40/80

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Ende der Erziehung - Volljährigkeit

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 60.80

    Erstattungsfähigkeit von Mehrauwendungen des Arbeitsgebers eines Wehrpflichtigen

  • BFH, 23.07.1975 - II R 11/75

    Aufstockung eines landwirtschaftlichen Betriebs - Grundstückserwerb -

  • BSG, 21.09.1983 - 4 RJ 83/82

    Unterhalt für ein volljähriges Kind - Berufsausbildung - Erziehung

  • OLG Jena, 26.09.1996 - 6 W 294/96

    Voraussetzungen der Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit

  • VerfGH Bayern, 09.06.1975 - 29-V-71

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VG Dessau, 02.08.2001 - 2 A 219/00
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