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   BGBl. I 1974 S. 3651   

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BGBl. I 1974 S. 3651 (https://dejure.org/1974,4370)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 141, ausgegeben am 24.12.1974, Seite 3651
  • Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls
  • vom 20.12.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76

    Rügepflicht bei Protokollfehlern - Protokollierung von Aussagen - Mündliche

    Seine Verfahrensweise, die Parteiaussage nicht zu protokollieren, sondern sie in den Entscheidungsgründen des Urteils wiederzugeben, entspricht seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) nicht mehr dem Prozeßrecht.

    Der in der Überschrift des Gesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) zum Ausdruck kommende Zweck, das gerichtliche Protokoll zu vereinfachen, betrifft nicht das "Ob", sondern das "Wie" der Protokollierung.

  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Das zur Zeit der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts bereits in Kraft getretene Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) hat diese Möglichkeit jedoch beseitigt.
  • BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Protokollberichtigung - Mündliche Verhandlung -

    Denn das nunmehr geltende Recht läßt eine solche Berichtigung ausdrücklich zu: Nach § 105 VwGO i.V.m. § 164 Abs. 1 ZPO in der Fassung des Art. 1 Ziff. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) können Unrichtigkeiten des gemäß den §§ 159 ff. ZPO über die mündliche Verhandlung aufzunehmenden Protokolls "jederzeit", also auch dann noch berichtigt werden, nachdem Verfahrensfehler, die - wie vorliegend - durch das Protokoll bewiesen werden sollen, bereits mit Rechtsmitteln gerügt wurden.
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Dies folgt auch - und gerade für Wehrpflichtsachen - aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 227/94

    Unrichtigkeiten des Protokolls als Verfahrensfehler

    Dies gilt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auch dann, wenn gegen ein bereits ergangenes Urteil ein Rechtsmittel eingelegt worden ist und - wie hier - einer auf die ursprüngliche Falschprotokollierung gestützten Verfahrensrüge im nachhinein der Boden entzogen wird (BVerwG, MDR 1981, 166 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 164, Rn. 1; offengelassen in BGHZ 26, 340, 341 f; § 164 ZPO, der die Frage einer Protokollberichtigung ausdrücklich regelt, ist erst nach dieser Entscheidung, nämlich durch Gesetz vom 20. Dezember 1974, BGBl. I, S. 3651, in die Zivilprozeßordnung eingefügt worden).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) hat die Möglichkeit beseitigt, den wesentlichen Inhalt der in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Bekundungen im Tatbestand der getrennt von der rechtlichen Würdigung in den Entscheidungsgründen des Urteils festzuhalten.
  • BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76

    Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch

    Das bestätigt im übrigen auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 [BGBl. I S. 3651] in BTDrucks. VII/2729 S. 62 und Ausschußbericht [BTDrucks. VII/2769 S. 9]).
  • BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75

    Zeitpunkt der Zustellung bei über ein Postfach zugestellten Einschreibesendungen

    Die formlose Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung bedurfte keiner Protokollierung (§ 105 Abs. 3 VwGO, der hier noch anwendbar ist, vgl. Art. 3 Nr. 1 i.V.m. Art. 9 des Gesetzes zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 [BGBl. I, 3651]).
  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

    Die Revision beruft sich zur Begründung ihrer Rüge, bei der Urteilszustellung habe das Protokoll nicht vorgelegen, auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 338 und Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]), die vor dem 1. Januar 1975, dem Tag des Inkrafttretens der durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und der Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) geänderten und neu eingefügten Vorschriften über Aufnahme und Inhalt des Protokolls (§§ 159 bis 165 ZPO), die gemäß § 105 VwGO auch im Verwaltungsprozeß Anwendung finden, ergangen sind und die deshalb die von der Revision vertretene Auffassung nicht rechtfertigen können.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 C 17.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Protokollierung von

    Nach § 105 VwGO in Verbindung mit § 160 Abs. 3 Nr. 4 und § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in der seit dem 1. Januar 1975 maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) kann die Protokollierung der Aussagen der vernommenen Partei auch dann nicht entfallen, wenn das Urteil - wie in Wehrpflichtsachen - lediglich der Revision unterliegt (vgl. BVerwGE 48, 369).
  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 21.75

    Notwehrähnliche und nothilfeähnliche Situationen im Kriege - Billigung eines

  • BVerwG, 19.01.1987 - 6 B 27.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 14.83

    Protokoll - Parteivernehmung - Verzicht - Rügerecht - Verlust

  • BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

  • BFH, 29.07.1975 - VII B 49/75

    Armenrechtsgesuch - Ablehnung - Streitigkeit über Kosten, Gebühren und Auslagen -

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 161/82

    Anordnung oder Aufhebung einer vorzeitigen Besitzeinweisung - Belastung eines

  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entziehung des gesetzlichen

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 5.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1980 - 6 C 119.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beschränkung auf die Besetzung des

  • BVerwG, 04.12.1980 - 6 C 9.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 01.04.1980 - 6 C 92.79

    Darlegungserfanforderungen an die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

  • BVerwG, 09.09.1975 - 4 B 116.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 04.01.1984 - 6 CB 65.82

    Anforderungen an die gebotene Protokollierung von Aussagen vernommener Parteien -

  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 637/77
  • BVerwG, 05.12.1975 - 6 C 70.75

    Anforderungen an entscheidungtragende Urteilsgründe in

  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79

    Voraussetzungen für die Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes - Begründetheit

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 C 103.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Rüge

  • BVerwG, 30.03.1976 - 6 CB 11.76

    Pflicht zur Protokollierung von Parteiaussagen in Wehrpflichtsachen -

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