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   BGBl. I 1974 S. 933   

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BGBl. I 1974 S. 933 (https://dejure.org/1974,7812)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 20.04.1974, Seite 933
  • Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
  • vom 17.04.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    1. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gemäß §§ 1, 3, 7 und 8 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1991 (BGBl I S. 468) - für das Jahr 1987 insoweit in der Fassung vom 17. April 1974, zuletzt geändert durch den am 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Art. 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl I S. 2436) - Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und Familienstiftungen.

    Deshalb sind - wie durch Art. 10 § 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes 1974 (BGBl I S. 933 - ErbStRG -) vorgesehen - die auf die derzeit geltende Bemessungsgrundlage anwendbaren Steuersätze (§ 19 ErbStG) an die künftige erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage anzupassen.

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    § 13 Absatz 1 Nummer 18 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vom 17. April 1974 (Bundesgesetzblatt I Seite 933) verletzt das Recht auf Chancengleichheit (Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes), soweit Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht.

    Gegenüber der ursprünglichen Regelung wurde lediglich die ausdrückliche Bezugnahme auf § 2 PartG aufgenommen (Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974,BGBl I 1974 S. 933).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    § 1 Absatz 1 Nummer 4 und § 9 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes - ErbStG - vom 17. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 933), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (Bundesgesetzbl. I S. 1537), sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie Stiftungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG betreffen.

    Durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts - ErbStRG - vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 933), das mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft trat, wurde das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), der Erbschaftsteuer in Zeitabständen von je 30 Jahren (Ersatzerbschaftsteuer) unterworfen.

  • BFH, 25.01.2017 - II R 26/16

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

    Die durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) eingeführte Ersatzerbschaftsteuer soll verhindern, dass in Familienstiftungen gebundenes Vermögen auf Generationen der Erbschaftsteuer entzogen wird (BTDrucks 7/1333, S. 3).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Diese Regelung wurde ohne sachliche Änderung als § 3 Abs. 1 Nr. 4 in das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) - im folgenden ErbStG 1974 - übernommen.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Der Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) - ErbStG 1974 - grundsätzlich der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer).
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Es ließ die stille Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 10 des durch das Gesetz vom 18. August 1980 (BGBl I S. 1537) geänderten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) steuerfrei, unterwarf jedoch die Beteiligungen an den beiden anderen Gesellschaften und später in der Entscheidung über den Einspruch des Beschwerdeführers auch das Darlehenskonto der Erbschaftsteuer.
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Die ersten beiden Absätze der Vorschrift hatten in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) den folgenden Wortlaut:.
  • BFH, 11.06.1986 - II B 49/83

    Einheitsbewertung von Grundbesitz - Verfassungsmäßigkeit - Hauptfeststellung für

    Durch Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 - ErbStRG - (BGBl I 1974, 933, BStBl I 1974, 216) einerseits und Art. 2 Nr. 28 des Vermögensteuerreformgesetzes 1974 vom 17. April 1974 - VStRG 1974 - (BGBl I 1974, 949, BStBl I 1974, 233) andererseits wurde angeordnet, daß die für Grundstücke und Betriebsgrundstücke nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte während des Hauptfeststellungszeitraums für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, für die Vermögensteuer, für die Erbschaftsteuer, für die Gewerbesteuer und für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus sowie für die Grunderwerbsteuer mit 140 v. H. anzusetzen sind.
  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Das geschah für die Erbschaftsteuer erst durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) -- ErbStRG --.
  • BFH, 27.11.1974 - II 175/64

    Rentenbezüge - Hinterbliebene - Erblasser - Tod des Erblassers - Satzung -

  • BFH, 23.09.1983 - III R 177/81

    Verarbeitendes Gewerbe - Zulage - Berlin - Verhältnisse der einzelnen

  • BFH, 14.07.1982 - II R 16/81

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 437/01

    Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden

  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 145/97

    Behandlung einer Lebensversicherung zur Abdeckung der Erbschaftssteuerschulden

  • BFH, 16.07.1975 - II R 154/66

    Unbedingter Erwerb von Todes wegen - Aufschiebend bedingtes Wiederkaufsrecht -

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 156/80

    Anspruch auf Auszahlung eines Erbschaftsteuerversicherungsbetrages - Einigung

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