Gesetzgebung
BGBl. I 1975 S. 2177 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 97, ausgegeben am 16.08.1975, Seite 2177
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
- vom 31.07.1975
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74
Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit
Daher sind für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - anders als für die Erteilung der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 33 d Abs. 3 GewO) - die Zuverlässigkeit und andere persönliche Eigenschaften des Antragstellers ohne Belang (§ 2 der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 d Abs. 1 der Gewerbeordnung vom 6. Februar 1962 [BGBl. I S. 152], zuletzt geändert durch die Änderungsverordnung vom 31. Juli 1975 [BGBl. I S. 2177]).