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   BGBl. I 1975 S. 729   

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BGBl. I 1975 S. 729 (https://dejure.org/1975,5560)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 25.03.1975, Seite 729
  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
  • vom 20.03.1975

Verordnungstext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VG Münster, 22.06.2016 - 9 K 1985/15

    Fluchttür im Bürogebäude muss nach außen aufschlagen

    Im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung und der Inbetriebnahme der Betriebsstätte im 4. Obergeschoß des Gebäudes A, N. seien die arbeitsschutz- und brandschutzrechtlichen Anforderungen - damals unter Geltung der ArbStättV vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), der Vorgängerverordnung der aktuell gültigen ArbStättV vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) - erfüllt gewesen.
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Die Beteiligten streiten bereits darüber, ob die Unfallverhütungsvorschrift 1.2 "Lärm" (VBG 121) vom 1. Dezember 1974 oder die Verordnung über Arbeitsstätten ( Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -) vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729) für den Betrieb der Antragstellerin eine abschließende gesetzliche Regelung des Lärmschutzes und damit eine Sperre für ein Mitbestimmungsrecht des Antragsgegners darstellt.
  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

    b) Die Rechtsverordnung, deren Durchsetzung die angefochtene Verfügung dienen soll, ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl I S. 729), geändert durch Verordnung vom 1. August 1983 (BGBl I S. 1057).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Die nur für die gewerbliche Wirtschaft und nicht für den öffentlichen Dienst geltende Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -) vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), die wegen der Gestaltung der Arbeitsplätze entsprechend herangezogen werden kann, sieht den Begriff des Arbeitsplatzes, den sie in den Begriff "Arbeitsstätten" einordnet, ebenfalls ausschließlich räumlich (§ 2 Abs. 1 ArbStättV).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung,

    Es hat darauf hingewiesen, dass es fraglich sei, ob an einer Raumhöhe von 2, 50 m als Zulassungsvoraussetzung festgehalten werden könne; die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl I S 729), auf deren Regelung über die Raumhöhen von Arbeitstätten (§ 23) das genannte BSG-Urteil beruhe, sei durch die ArbStättV vom 12. August 2004 (BGBl I S 2179) abgelöst worden, die Regelungen über bestimmte Mindesthöhen von Arbeitsstätten nicht mehr enthalte.
  • BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

    Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 ): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß.
  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Nach § 23 Abs. 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl I 729) dürfen Räume als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe bei einer Grundfläche von nicht mehr als 50 qm mindestens 2, 50 m, bei einer Grundfläche von mehr als 50 qm mindestens 2, 75 m, bei einer Grundfläche von mehr als 100 qm mindestens 3 m und bei einer Grundfläche von mehr als 2000 qm mindestens 3, 25 m beträgt.
  • VGH Bayern, 07.09.2004 - 23 B 04.949

    Kein Bedarf für Wasseranschluss bei Lagerhalle

    Denn nur in einem Gebäude, in dem ständig oder überwiegend Personen arbeiten, sind nach der Verordnung über die Arbeitsstätten vom 20. März 1975 (BGBl I S. 729) unter anderem Waschräume und zumindestens Waschgelegenheiten (§ 35 Abs. 1 und 5) sowie Toilettenräume (§ 37 Abs. 1) erforderlich.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03

    Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Krankengymnastin -

    Soweit Bezug genommen werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. März 1996 (3 RK 25/95 = BSGE 78, 125), sei darauf hinzuweisen, dass das BSG zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung" zu Unrecht die Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729, ArbStättV 1975) herangezogen habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2007 - 7 B 134/07
    Diese stellten lediglich sicher, dass das Vorhaben mit den von der Gewerbeaufsicht zu prüfenden Regelungen der §§ 5 ("Lüftung") und 7 Abs. 1 ("Beleuchtung") der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - (in der bis zum 24. August 2004 geltenden Fassung, BGBl. I 1975, 729) vereinbar ist.
  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 BV 03.940

    Berechnung des Beitrags nach der zulässigen Geschossfläche; Heranziehung einer

  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08

    Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer

  • LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 222/99

    Anerkennung einer Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit (BK)

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 165/88

    Anspruch auf Fahrgelderstattung im Bewachungsgewerbe - Begriff der Arbeitsstätte

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10

    Nutzungsänderung Lagerraum in Mehrzweckraum im Außenbereich zugunsten eines

  • VG Saarlouis, 22.04.2009 - 5 K 853/08

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für die Gebäudeerweiterung in einem baufreien

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2003 - 2 K 3118/99

    Zur Abgrenzung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen bei einem Zementwerk

  • VGH Bayern, 13.03.2001 - 26 ZS 00.699

    Baurecht: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, Umfang und Inhalt des

  • VG Regensburg, 20.02.2008 - RN 3 K 07.01543

    Maschinenhalle; Wasseranschluss an Brunnen/Zisterne; Verbindungstüre

  • VG Würzburg, 15.03.2006 - W 2 K 05.866
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