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   BGBl. I 1975 S. 1110   

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BGBl. I 1975 S. 1110 (https://dejure.org/1975,6906)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 17.05.1975, Seite 1110
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 34 c der Gewerbeordnung
  • vom 13.05.1975

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.01.1978 - VII ZR 50/77

    Begriff des Bauträgers bzw. Baubetreuers

    Diese Vorschrift und die dazu ergangene DVO 1974 sowie deren Neufassung auf Grund der Änderungsverordnung vom 13. Mai 1975 (BGBl I 1110), in der Neufassung vom 11. Juni 1975 (BGBl I 1352) als Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bezeichnet, dienen im Bereich des Wohnungsbaus dem Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber vor mißbräuchlicher Verwendung von Erwerbs- und Baugeldern durch Wohnungsunternehmer (vgl. BT-Drucks. VI/ 2588, Begr.; BR-Drucks. 786/73).
  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in

    Der zuständige Bundesminister habe durch die Änderungsverordnung vom 13. Mai 1975 (BGBl. I S. 1110) die in Rede stehende Prüfungspflicht unter Beachtung des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG eingeführt.

    Mit dem Bundesminister für Wirtschaft hat auch der in der Ermächtigungsgrundlage bezeichnete Ermächtungsadressat die Verordnung vom 13. Mai 1975 (BGBl. I S. 1110) erlassen, durch die § 16 - damals § 10 b - in die Makler- und Bauträgerverordnung eingefügt worden ist.

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