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   BGBl. I 1975 S. 1861   

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BGBl. I 1975 S. 1861 (https://dejure.org/1975,4608)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 80, ausgegeben am 12.07.1975, Seite 1861
  • Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
  • vom 08.07.1975

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Wird zitiert von ... (128)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Die vom Finanzgericht zugelassene Revision wurde vom Bundesfinanzhof gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 1975 (BGBl I S. 1861) ohne Nennung von Gründen als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Der Senat sieht insoweit von einer Begründung ab (Art. 1 N. 8 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - vom 8. Juli 1975, BGBl I 1975, 1861, BStBl I 1975, 932 i. d. F. des Gesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl 1, 2109, BStBl I, 90 und vom 20. Dezember 1993, BGBl 1, 2236, BStBl I 1994, 100).
  • BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 17.14

    Abgabenangelegenheiten; Abgabenbegriff; Beitragsstreitigkeiten; Bevollmächtigung;

    In der Begründung des Regierungsentwurfs zum damaligen § 67 Abs. 1 Satz 5 VwGO (BT-Drs. 13/4069 S. 1) wurde ausgeführt, dass in Abgabenangelegenheiten entsprechend Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG - (BGBl. 1975 I S. 1861) auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Prozessbevollmächtigte zugelassen werden sollten.
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