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   BGBl. I 1975 S. 2508   

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BGBl. I 1975 S. 2508 (https://dejure.org/1975,7863)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 108, ausgegeben am 19.09.1975, Seite 2508
  • Vierundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (24. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
  • vom 09.09.1975

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81

    Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht

    Soweit die Bescheide vom 4. Mai 1979 und der Widerspruchsbescheid vom 16. Januar 1980 gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3193) - StVZO - die Anmeldepflicht der Klägerin für die Zeit vor dem 1. Dezember 1979 bejaht haben, ergibt sich die Rechtswidrigkeit daraus, daß damals die Fahrzeuganhänger in den Niederlanden zugelassen waren und deshalb unter die Vergünstigung der 24. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 9. September 1975 (BGBl. I S. 2508) - AusnVO - fielen.
  • BFH, 21.11.1989 - VII R 59/87

    Anfall von Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung niederländischer Anhänger nach

    Mit der Revision rügt die Klägerin, das FG habe die maßgebende Verkehrsvorschrift - Vierundzwanzigste Ausnahmeverordnung (AusnVO) - zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 9. September 1975 (BGBl I 1975, 2508) unrichtig ausgelegt.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 71.81

    Zulassung von dem grenzüberschreitenden Güterverkehr dienenden Kraftfahrzeugen -

    Soweit die Bescheide vom 4. Mai 1979 und der Widerspruchsbescheid vom 19. Dezember 1979 gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3193) - StVZO - die Anmeldepflicht der Klägerin für die Zeit vor dem 1. Dezember 1979 bejaht haben, ergibt sich die Rechtswidrigkeit daraus, daß damals die Fahrzeuganhänger in den ... zugelassen waren und deshalb unter die Vergünstigung der 24. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 9. September 1975 (BGBl. I S. 2508) - AusnVO - fielen.
  • FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 1171/00

    Keine Freistellung für im Ausland zugelassene Nutzfahrzeuge mit inländischem

    Die 24. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 09.09.1975 (BGBl I 1975, 2508) ist nicht anwendbar.
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