Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,4551
BGBl. I 1975 S. 80 (https://dejure.org/1975,4551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,4551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 07.01.1975, Seite 80
  • Neufassung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • vom 02.01.1975

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Das nach den berufungsgerichtlichen Feststellungen nicht als Sexualstraftat zu wertende Verhalten des Klägers stellte zwar eine Störung der öffentlichen Ordnung dar und mag Anlaß für eine nachhaltige Ahndung geboten haben (vgl. jetzt § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 2. Januar 1975, BGBl. I S. 80).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    § 46 Abs. 1 OWiG ist durch das Ergänzungsgesetz nicht geändert worden und lautet in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (BGBl I S 80):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1982 - 4 A 2586/80

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Abwehranspruchs von Anliegern gegen

    Das betrifft zunächst die von ihnen begehrte Ahndung festgestellter Zuwiderhandlungen durch die Erteilung von Verwarnungen (vgl. §§ 56, 57 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975, BGBl. I 80 - OWiG -) oder die Einleitung von Bußgeldverfahren (vgl. §§ 35, 36 OWiG i.V.m. der Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden vom 25. September 1979, GV NW 652).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen

    § 46 Abs. 1 OWiG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80) lautet unverändert:.
  • BFH, 01.06.1988 - X B 41/88

    Zeugenbeweis - Ordnungsgeld

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Nebenverfahrens betreffend die Ordnungsmaßnahme entsprechend § 153 der Strafprozeßordnung (StPO), § 47 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 2. Januar 1975 (BGBl I 1975, 80) in Betracht kommt (vgl. Rosenberg/Schwab, a.a.O.; Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluß vom 21. Januar 1982 1 Ws 936/81, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1982, 600, jeweils mit Nachweisen; grundsätzlich verneinend OLG Frankfurt, Beschluß vom 18. April 1983 17 W 14/83, Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen - OLGZ - 1983, 458), ist hier nicht entscheidungserheblich.
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 77.77

    Abschiebung eines Ausländers

    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht mit seinen Darlegungen, daß die Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80) gegeben seien, nicht den - insoweit nicht einschlägigen - Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bejaht.
  • BVerwG, 15.08.1980 - 7 C 57.78

    Anspruch auf Einsicht in eine Leasing-Kartei durch ein Überwachungsamt -

    Der Einwand der Revision greift nicht durch, der Vermieter oder Leasing-Geber könne zumindest gemäß § 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80) - OWiG - an der Ordnungswidrigkeit beteiligt sein, die gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 a und b GüKG dadurch begangen werde, daß der Mieter oder Leasing-Nehmer gegen § 12 oder § 48 GüKG verstoße.
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 28/76

    Ordnungsstrafbescheid - Begründung - Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten -

    Die seit dem 1. Januar 1975 (Art. 526 Abs. 4 EGStGB) eingetretene Rechtsänderung - 5.775.RVO.in der neuen, auf Art. 252 Nr. 54.EGStGB.beruhenden Fassung enthält jetzt Ordnungs« widrigkeitsrecht, für die Entscheidung über den Bußgeldbescheid ist das Amtsgericht zuständig (5 68 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.d.F. v. 2.1.4975 - BGBl I, S. 80 -) - ist auf ein Verfahren, das einen vor diesem Zeitpunkt erlassenen Ordnungsstrafbescheid betrifft, nicht anzuwenden.
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 91/76

    Rechtsstaatliches Erfordernis der Bestimmtheit einer Ordnungsstrafe in der Art

    Dem steht nicht entgegen, daß nach § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.d.F. vom 2. Januar 1975 (BGBl. I 80, berichtigt S. 520) eine Begründung der Strafzumessung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht