Weitere Veröffentlichung unten: 21.03.1975

Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 848   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8215
BGBl. I 1975 S. 848 (https://dejure.org/1975,8215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,8215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 11.04.1975, Seite 848
  • Berichtigung der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • vom 02.04.1975
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 848   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7872
BGBl. I 1975 S. 848 (https://dejure.org/1975,7872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 11.04.1975, Seite 848
  • Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
  • vom 21.03.1975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der

    Während sich nach der bis 1980 gültigen Fassung von § 29 StVZO aus der Prüfplakette keine Erklärung über den Zustand des Fahrzeugs ergab, sie vielmehr nur das bescheinigte, was ausdrücklich auf ihr angegeben war, nämlich den Zeitpunkt der nächsten fälligen Hauptuntersuchung (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 StVZO in der Fassung vom 15. November 1974, BGBl. I 1974 S. 3193, BGBl. I 1975 S. 848), bescheinigte die Prüfplakette nach der Fassung des § 29 StVZO von 1980, "dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner letzten Hauptuntersuchung bis auf etwaige geringe Mängel für vorschriftsmäßig befunden worden ist' (vgl. § 29 Abs. 2a StVZO idF vom 15. Januar 1980, BGBl. I S. 37, 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht