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   BGBl. I 1976 S. 261   

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https://dejure.org/1976,4571
BGBl. I 1976 S. 261 (https://dejure.org/1976,4571)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 06.02.1976, Seite 261
  • Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zimmerer-Handwerk
  • vom 29.01.1976

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 306/90

    Trockenbau - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    c) Der Trockenbau findet Erwähnung in den einschlägigen Verordnungen für das Zimmerer-Handwerk (BGBl. 1976 I 261) und für das Stukkateur-Handwerk (BGBl. 1976 I 390), in der Isoliermeister-Verordnung (BGBl. 1982 I 663) sowie in der Tischlermeister-Verordnung (BGBl. 1987 I 2138).
  • LAG Hessen, 02.11.1992 - 16 Sa 361/92

    Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Unterbrechung

    Das zeigt ein Blick in berufsrechtliche Bestimmungen (vgl. §§ 15 Nr. 11, 47 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. Mai 1974, zuletzt BGBl. 1984, S. 1599 und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zimmererhandwerk vom 29. Jan. 1976, BGBl. 1976, S. 261).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zimmerer-Handwerk vom 29. Januar 1976 (BGBl. I S. 261) wird die Tätigkeit des Treppenbaus dem Zimmererhandwerk zugeordnet.
  • OVG Niedersachsen, 16.07.1998 - 8 L 2611/98

    Eintragungspflicht für Trockenbauarbeiten; Handwerk; Trockenbauarbeiten

    Vornehmlich die gesetzlichen Berufsbilder des Stukkateur-Handwerks und des Zimmerer-Handwerks erwähnen ausdrücklich als wesentliche Teiltätigkeiten dieser Handwerke die Trockenbauarbeiten (vgl. § 1 der Meisterprüfungsverordnung für das Stukkateur-Handwerk v. 24.02.1976, BGBl I S. 390; § 1 der MeisterprüfungsVO für das Zimmerer-Handwerk v. 29.01 1976, BGBl I S. 261).
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