Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 3845   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,4582
BGBl. I 1976 S. 3845 (https://dejure.org/1976,4582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,4582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 151, ausgegeben am 30.12.1976, Seite 3845
  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
  • vom 23.12.1976

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (111)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Nichts anderes galt im übrigen (entgegen Klose, SGb 1998, 253, 257) bereits im Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens zum SGB IV (verkündet am 23. Dezember 1976, BGBl I 3845).

    Die Regelung des § 15 Satz 2 SGB IV bestimmte in ihrer ursprünglichen, vom 1. Juli 1977 bis zum 31. Dezember 1994 geltenden Fassung (Gesetz vom 23. Dezember 1976, BGBl I 3845) für das in Satz 1 jener Vorschrift geregelte Arbeitseinkommen: "Bei der Ermittlung des Gewinns sind steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt zu lassen und Veräußerungsgewinne abzuziehen." Der Senat schließt sich der früheren Rechtsprechung des BSG an, daß die Vorschrift des § 15 Satz 2 SGB IV aF nicht nur auf das Arbeitseinkommen und auch nicht nur bei der Ermittlung jener Einkünfte anzuwenden war, bei denen es auf den Gewinn ankommt; vielmehr waren im Rahmen des Sozialrechts steuerliche Vergünstigungen darüber hinaus bei allen Einkunftsarten unberücksichtigt zu lassen (BSG 3. Senat vom 22. Juli 1981, SozR 2200 § 205 Nr. 43 S 114, und vom 26. Oktober 1982, SozR 2200 § 205 Nr. 52 S 144).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Diese Verordnung und der Gemeinsame Erlass sind jedoch durch Art II § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 SGB IV vom 23. Dezember 1976 (BGBl I 3845) mit Wirkung vom 1. Juli 1977 aufgehoben worden.
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl I 3845) zum 1.7.1977 gestrichen und durch § 26 Abs. 2 SGB IV ersetzt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht