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   BGBl. I 1976 S. 1762   

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BGBl. I 1976 S. 1762 (https://dejure.org/1976,8549)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 78, ausgegeben am 07.07.1976, Seite 1762
  • Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind - Adoptionsvermittlungsgesetz - (AdVermiG)
  • vom 02.07.1976

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    bb) Bei Adoptionsverfahren sind das Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind -- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) -- vom 2. Juli 1976 (BGBl. I S. 1762) und das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 (transformiert durch Bundesgesetz vom 25. August 1980 -- BGBl. II S. 1093 -) zu beachten.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

    Nach § 8 des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern - Adoptionsvermittlungsgesetz - vom 2.7 1976 (BGBl I 1976, 1762) idF vom 27. November 1989 (BGBl I 1989, 2017) (AdVermiG) darf das Kind erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, daß die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1990 - 12 M 71/89

    Adoption; Adoptionsvermittlung; Gewerbliche Vermittlung; Kleinkind; Gefahr;

    Die Nichtbeachtung der Verbotsvorschriften in §§ 5, 6 des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind-Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) vom 2.6.1976 (BGBl I S. 1762), die den Verfügungen der Antragsgegnerin zugrunde liegt, stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne von § 2 Abs. 1 a des Nds. SOG vom 17.11.1981 (GVBl S. 347) dar, die die Antragsgegnerin zum Einschreiten gemäß § 11 Nds. SOG mit Sofortvollziehungsanordnung verpflichtet.
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